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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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Der Wirkungskreis dieser Forstschule wurde bey derneuen Organisation deS Forstwesens vom 7ten Oktober180z noch mehr erweitert; sie erstreckt sich nun auchüber die fränkischen Lande. Der hier einschlagende §.14 sagt:Ueber die Fvrstlehranstalt, wegen welcher imAllgemeinen beschlossen ist, daß eine solche für unsereChurlande Baiern,, die Oberpfalz, Neuburg und Schwa-ben, und eine eigene für unsere fränkische Fürstenthü,mer nach einem gleichen Lehrplane. und an einem prak-tischen Sitze beschehen soll, wird ein besonderes Orga-nisarionsrescript ergehen./' Dieses Organisationsre-seript selbst ist als Beylage z abgedruckt. Man siehtdaraus, wie sehr dem Forstwesen allein gehuldiget,der übrigen Landwirtbschaft zwar noch eine tief unterge-ordnete Stelle angewiesen wurde; allein es leuchtet dochaus diesem OrganisationSrescript schon eine andere Ma-xime heraus, die sich nach und nach noch mehr ent-wickeln wird *).

h. 28.

Diese Forstschule wäre sonst nach ihrer dermahli-gen Gestalt und Wirkung nicht allein zweckwidrig, son-dern

») Da ich sie kenne diese Marime, so brauche ich hier keineRechtfertigung, daß ich weit entfernt bin die Regierung,oder den so würdigen Mann, der in diesem Fache diebekannt kräftige Feder füdrte, hier zn tadeln; ich werdemich über dieß alles im dritten Hefte näher erklären, undbeweisen, daß unter diesen Umständen vielmehr sehr zweck-mäßig gehandelt wurde und der große Schritt zurHanptt«form so vorbereitet werden mußte.-