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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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Wenn der Marine das Recht eingeräumt wird, die schön-sten Bäume in den Plivatwaldungen nach dem Scha»tzungspreise zu fällen, kdiinre dann nicht mir gleichemRechte die Cavallerle aus die schdusten Pferde in alle»Privatställen 'Anspruch machen? Oder, wenn derStaat seine Cavallene vc-mehren will, kennte er nichteben so wohl den Landwirlhen befehlen, gewisse Plätzezu Wiesen liegen zu lassen, um mehr Heu zur Pferde-zucht zu gewinnen? rc. Wer würde nicht schon auf denersten Blick das Abgeschmackte dieser Forderungen se,Heu? Wer dergleichen Vorkehrungen nicht wahre Ein-griffe in das Privateigenthum nennen? Wer würde c-wagen, ste zu rechtfertigen?-

§- - 4 .

Firankreich hätte die Grundsätze zur Erhöhung sti-Kultur, seiner Industrie und Vergrößerung seiner Ma-rine von seiner Rivaiin, England, selbst entlehnen sol-len, und hatte dann istcherer den Zweck erreicht. Eng-land künnt schon seit langer Zeit leine solche Forstxvli-zey, keine solche Beschränkung des PrivateigeiuhiuiiSmehr; *) hier herrscht vielmehr gänzliche Freyheit deS

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