Vnd nachdem bißhcro denen, welche ln Forst be-rechtigt, Zween Licchtbanm zu den Förthen gebenworden, wollen Wir, daß hinfüran Ihnen, nemhlichainem Paurn ain Liechtbaum: vnd Iwaven Söldnernauch ainer, dergestalt geben: daß Ihnen an Ihrer An-zahl Fueder abgezogen werde.
Gleichfahls solle in kunfftig, das Tanscnt grosseBandraiff, souil der Forst ohne ainichen Nachthail er-tragen kann, ausser Lands pr. 6 fl., ain Flieder GschierRaiff, nach Fridberg, Aichach, vnd Jngvlstatt Pr.6 ß dl., vnd das Fueder Trueder gärtten vmb Z ßbl.abgeben, vnd verkaufst: auch in gleicher maß verrech-net werden.
Aber mit den Bindern zu Kösching, mag es nochin jetzigem Stand verbleiben, daß nemblichen Jederfür die Notturfft Raiff, so Er in der Werkstatt verar-beitet, Jährlichen 2 ß dl. zu Gült raichen: iedvchnicht danon verkauffen: oder in andere Weeg ver-wenden solle.
Ebcnfahls bleibt es bey deren von Kösching,Weeg, Steg: vnd Pruckholtz, altem Herkommen, vndsollen für daffelbig nicht zngeben schuldig seyn, denPecken vnd Prenen aber alda, solle, da Sie ybcr dieIhnen hieuor verwilligte Anzahl, was weiters an Hvltzbedürffen, die claffter Pr. iZ Kr. verkanfft werden.
So solle den armen Inwohnern, vnd dergleichenPersohnen daselbst so das holtz nit Weit zu führen
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