Druckschrift 
[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
Seite
130
Einzelbild herunterladen
 

vermögen, die vngeschlachten, vnd kn ander Weeg vn-brauchsamben Haßl, mit dein Pfleeger Vorwiffen, vndanßzaigung der Forst Knecht, zu Hauß zu tragen ver,gvnt seyn.

Daß die Zimmerleuth Ihr bißher bedürfftig Holtzvom Forst kaufft, vnd auderwerrs verwendt, ist auchabgestellr, vnd solle vhn dein Vorwiffen, oder do eSdir bedencklich, Vnserer Hof Cammer, den Wagnern,Pfluegmachcrn, Schubkärrlern, vnd Trarlern, außerbezahlung, nichts mehr abgeben werden. Du sollestauch Vnsern Rathen, vnd oKciern zu Jngolstatt, dieRoff-Parm, Vinnen, vnd dergleichen Holtz, wie biß-her aus gueten Willen, vnd Zrsris beschehen, vhnVnser, oder Dnsrer Hof-Cammer Vorwiffen nichtmehr geben.

Den Schmiden zu Kolln, solle das Holtz nachgelegenheit der Stämb, vnd dein Pflegers äiscretion,vmbs Gelt eruolgen.

Vnd, weillen, die Holtz Fürsthebung, sich nit aufein gantz Zimmer, sonder nur auf die Gschweller ver-siebet So wollen Wir cs bey deme, was Vnscre Saal-Büecher vermögen, der Zeit verbleiben lassen, daßnemblichen Jeder, von aincm neuen Fürst, Zu SibenSchuech lang, V»ß Zwo Hennen, vnd den Förstern8- dl.. Die von Kösching aber die 8 dl. nit sonderallain die Hennen, vnd die von Staimbhaim 4. dl.vnd 2. Hennen geben sollen. Wann es dann nit allain

an