Vierter Abschnitt-
Grundsätze der Forstpurifikationen/
§Aas für eine Gemeinschaft ist also hier aufzulbsen?
Die Antwort dieser Frage ergiebt sich von selbstaus dem, was oben gesagt worden ist, nahmlich: dergemeinschaftliche Holz- weide- und Streugenußsammt noch andern Nebennutzungen, als verwiesen,Mast rc.; denn bey der bisherigen Gemeinschaft desHolzbezuges, der Weide, Streu rc. können weder derEigenthümer eines Waldes, noch die Gemeindler, je-mahls auf Kultur der Waldung denken; es muß je-dem einleuchtend seyn, daß bey Ausübung einer Wei-denschaft und des Streurechens im Walde kein jungerAnflug, ausser durch kostspielige Verzäunung, gedeihenkann, und, wenn er schon vorhanden ist, durch diesesStrcurechen wieder zu Grunde gerichtet, oder wenigstensin seinem Gedeihen sehr znrückgesetzt wird. — Warumaber der bisherige Hvlzschlag nicht zweckmäßig in Ge-meinschaft geschehen kann, fällt weniger in die Augen:
doch