L28
sten werde man solches bey Ihme suechen, vnd zu.mahl, Zween Knecht, im Marckt Kösching wohnen,soll der ander gehn Zant, alda Er seinen außgezuig.ten Bogen etwas nahner gesessen, mit Hauß Ziehe»,vnd da ainer, in des andern seines aigen MitgesellnLbail, etwas eher erfuhr, vnd anzaigt, solle Ihme dieStraff, wie vor alter xio guoca zuestehen.
Damit aber vennelte Forstknecht in gueter Sorzerhalten werden, vnd Ihren Diensten mit schul-digem getreuen Fleiss auszuwartten, Sie desto mehrVrsach haben. Wollen Wir, daß du Pfleger selbst dmForst, wo nit täglich, doch aufs wenigst Wöchentlichbereutest, aller Bbgen wohl in acht nemmest, denForst Knechten nichts vbersehest, kainem, der in Forstnit berechtigt, nichts geben lassest, oder in Forst cin-nembest, sonder dich vnserer dlommisrsrien gepflognerAbhandlung, sowohl denen vom Adl, alß Vudertho,neu, auf das Land, vnd Burgern in Marckhten, wiedu dessen ain außführliche Verzaichnuß I^ro. z. Inempfangen hast, gentzlich haltest, alles bey Vermei-dung Vnser höchsten Vngnad, vnd Straff.
Was dann die March dises Forsts anlangt, weil«solche etwas vnrichtig, wollen Wir darauf gedacht seyn,damit Zum negsten solche erneuert werden, interimaber, wollest dein fleissige obacht haben, damit P»ßnichts entzogen werde.
Vnd