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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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Misses vorbereitet; sie haben den ehemahls unbestimm»tcn Holzgenuß regulirt, das Schädliche der Waldweide,des Streusammelns, Pechelns re. durch eine engereBeschränkung vermieden, also schon weit mehr gechan,als uns noch zu thun übrig bleibt.

Man schreitet jetzt nur auf dieser geebneten Bahnfort; man darf nur jetzt diese Grundsätze noch mehrbefestigen, dem Besitzstände mehr Sicherheit geben, umzugleich die Kultur im Einzelnen und im Ganzen zubefördern.

Alle altere Forstkommiffionen und Forstkollegienfind hierin ungehindert verfahren; selbst die ehemahligeobere Landes-Regierung har hierüber jeden Zweifelheben lassen. Es wurde, wie wir im Verfolge derbisher erzählten Forstgeschichte gehört haben, den Ju-stitzstellen öfters, besonders in den Mandaten von1782 und86, verwiesen, sich in Forst- und Poii,zeysachen einzumischen, und diese allgemeine Forstpo-lizcy lag immer nur zwischen der Hofkammer und derobcrn Landesregierung im Streite, bis sie endlich letz-terer, gemäß des Mandats von 1786, ausdrücklichallein eingcraumt wurde; hierdurch bleibt über ihr Da-seyn und ihre Wirkungskraft nicht der geringste Zwei-fel mehr übrig, weil diese zwey Kollegien nun in derGeneral-Landesdirektion vereinigt sind. Bey Konsti-tuirung aller Kollegien im Staate wurde auchnahmentlich dieser ganze Geschäftszweig der General-Landesdirektion übertragen. Es heißt in der hierüber