Druckschrift 
[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
Seite
99
Einzelbild herunterladen
 

So kan» und muß auch künftig zu Werk ge-gangen werden, weil die dermahlige Natur der Wäl-der dießfalls eine Entschädigungs - Abscheidung nichteinmahl möglich machen würde.

VI-

Fsrstwiesen sind nur unbillige Ermächtigungendes Jagdpersonals; müssen also nach bestehenden Kul-turgesetzen der freyen Kultur wieder überlassen werden.

VII.

Das Pecheln und Schmierbrennen hangt ganzvon dem Eigenthümer des Waldes ab, ohne daß Ser-vituten darauf haften. Die Forstpolizeyordnungeir ha-ben schon längst diese Unfugs abgestellt, mittels eige-ner Pechlerordnungen das Pecheln nur auf das Un-schädliche beschränkt, und alles wieder der Dispositiondes Eigenthümers überlassen.

VIII.

Andere Forstnebennutzungen für Gärber, Farbensind zum Theil noch nicht im Gange, noch wenigerhierauf Ansprüche von Berechtigungen bekannt, und kanndaher auch von Entschädigungen hier keine Rede >eyn.

So wären denn alle vvrgelegte Forstentschädi-gungszweifel gelöset, und es ergiebt sich noch

G 2 !X,