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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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So wie sich die Umstande andern, verlieren sogardie verbindlichsten Kontrakte, also auch r«8 jullicamsselbst nach alten Gesetzen, ihre Kraft, eben so werdenalle ältere Gesetze durch die neuen aufgehoben, undim Polizey - und Kulturfache müssen die Gesetze immermit dem Geiste der Zeit gleichen Schritt halten, weildie Bedürfnisse durch eben diesen Zeitgeist erzeugt wer-den. Wenn in solchen Fallen eine Entschädigung ge-leistet werden müßte, würde die Polizey ihren ganzenWirkungskreis verlieren. Nehmen wir ein Beyspiel zuHülfe, das mit eben so viel Rechte auf diesen Fallangewendet werden kann, als obige Entschädigungs-Forderung. Wer verliert mehr bey eintretender Kulturals der Jagdbesi'tzer? Die Kultur eines Mooses beraubtihn ganz natürlich seiner Moosschncpfenjagd; wie mehrkulrivirter Boden entsteht, um so mehr verliert seineganze Jagdbarkeit: würde man aber nicht lachenüber ihn, wenn dieser Jagdbesi'tzer bey jedem Fortschritte,den die Kultur macht, von dem Kulturfreunde eineEntschädigung fordern wollte? *) Dieser würde ihmentgegnen: Was kümmert mich deine Jagd? Ich habenur nach meinem Eigenthumsrecht gehandelt, meineWiesen zweymahdig gemacht, mein Moos ausgetrock-net , meinen Waldgrund kultivirt, weil ich davon Eigen-thümer bin, und mir die Gesetze mein Eigenthumnicht beschranken können, noch wollen, mich vielmehrselbst zu Verbesserung desselben, also zur Kultur er-

mun-

') Oder wenn bey dermalst aufgelwbenem Vierzwange derBränstand eine Entschädigung suchen wollte.