Man wird nun fragen: Wie hat man denn dieWeidenschaft bcy Puristkation der Staatswälder ent-schädigt ?
Die Weldenschafl hat hier gar keine Hindernissegemacht, keine Opfer gekostet. Immer waren es mei-stens nur die Forstberechtigten, welche die Wciden-schafr ausübten,' denen man es freystellte, in ihrenabgeschiedenen Distrikten die Weidenschaft ferner beyzu-behalten: in den vorbehaltenen Theilen aber durfte sichauf keine Art mehr ihr Vieh sehen lassen. Sehr sel-ten gab es Weidevieh von ander» Gemeinden, diekeine Hvlzrechtler waren, und in diesem Falle konnte
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So findet inan in den Annalen derselben, gten Jahr-gangs istes Stück I8o2, eine sehr schone Abhandlungüber die Waldweide - Entschädigung. Cs wird darin keineandere zugestanden, als daß man den Weideausüberneinige öde Strecken und Blößen im Walde, um sie zumkünftigen Holzanflug zu befähigen, auf 4 — 6 Jahrezum Anbau überlassen könnte; hierin fände man vielleichtein Mittel, heißt es weiter, die schädlichsten all«Raupen, die Hutungsberechtigten auf immer zu vertrei-ben. Zn einer andern Entschädigung bättc die Regierungdoch auch gar keine Gründe, indem der Heidcsirenlingoffenbar nur als Stütze eines kränklichten Gebäudesdiente, dem man diese Stütze je eher je lieber nehmenmuß, um es zu nöthigen, seinen eigenen Schwerpunktaufzusuchen. Und dieß gemachte Bedürfniß hielt üdcr-
dieß noch die Fortschritte in der «ckcrkultur auf.-
Wirklich sehr schon, weise und als Sachkenner gesprochen,— und doch obige Verordnung in diesem Lande!-