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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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werde, und was ehehin für jedes Klafter anStift oder Anweisgeld rc. geleistet wurde, jetztohne neuere Auflage und Bürde auf den Ent-schädigungs-Flächeninhalt, bloß als Boden,zins übergehe, folglich auch keine neuenSchätzungen, Laudemicn, Stifte» oder Giltenstatt finden können, weil alles dieses schon indem Hauptgut begriffen ist, und auf das neueSurrogat des vorigen Hvlzbezuges natürlichkeinen Bezug hat.

Hierdurch wäre also das vorige Verhältnißwieder hergestellt, es wäre für alle Interessen-ten gleich vortheilhaft, gleich reizend zur Kultur,es laßt sich daher mit Gewißheit voraussehen,daß auf diese Art alle Interessenten gleich schnellund zufrieden diese Absonderung oder actionemäs communi äivillsnäo begehren werden»

III.

Eine ganz andere Frage ist es aber, ob auch solcheauf diese Theilung Anspruch machen können, die bis-her in dem Walde die Weide hatten? ob also auchdie Weiden zu einer Entschädigung durch Abscheidungder Gründe oder Tagwerke geeignet ist?

Die schon öfter genannte Lüneburger Gemeinde-Lrdnung findet diese Entschädigung im 17. Kapitel sehrnatürlich, und weil sie die Weidenschaft nach Kuhweiden

ab-