pflegte. — Kaum eine merklich bessere Gestalt habendie Kirchen- und milden Stiftungswaldungen. Dielibrigen ständischen Waldungen stehe» mit den Staats-waldungen in gleicher Kategorie, weil sie ans dienahmliche Art von den Burgbesitzeru, oder alten Gra-fen, oder durch Klbsterstiftungen erlangt worden sind.
Ausser einigen unbedeutenden neuern Einfangenin Staats- und wenigen ständischen Waldungen istalles bloß wilder und durch Mißhandlungen aller Artmeist verödeter Naturzustand, und läßt sich in keinerHinsicht sagen, daß bey ihnen schon eine Kultur einge-treten wäre. Diese ständischen haben wie die Staats-waldungen deßwegen einen grbßern Flächenraum, weilsie den Gemeindehafen der Holzbedürfniße einer gan-ze» Gegend, Herrschaft oder Hofmark vorstellen. Manhat es einst, wie gesagt, nicht der Mühe werth ge-halten, für die einzelnen Güterbesitzer überall sogleichHolzantheile abzusondern, und später hat es die Jagdgehindert, indem ein Gesammtwald dem Gehäge de»Wildes zuträglicher ist, und so wurden, wie die Forst-geschichte lehrt, schon abgesonderte Waldtheile, Wie-sen und Aecker oft wieder zur Vergrößerung derWälder der Kultur entrissen.
Daher sagen die Saal - und Lagerbücher, die imiZtcn und i6ren Jahrhundert als Beschreibungen derBesitzungen in einem Gericht, Herrschaft, Hofmarkeingeführt wurden, nur bey den einzelnen Gütern
unter dem Titel, Hol;: „Nimmt die Nothdurft