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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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pflegte. Kaum eine merklich bessere Gestalt habendie Kirchen- und milden Stiftungswaldungen. Dielibrigen ständischen Waldungen stehe» mit den Staats-waldungen in gleicher Kategorie, weil sie ans dienahmliche Art von den Burgbesitzeru, oder alten Gra-fen, oder durch Klbsterstiftungen erlangt worden sind.

Ausser einigen unbedeutenden neuern Einfangenin Staats- und wenigen ständischen Waldungen istalles bloß wilder und durch Mißhandlungen aller Artmeist verödeter Naturzustand, und läßt sich in keinerHinsicht sagen, daß bey ihnen schon eine Kultur einge-treten wäre. Diese ständischen haben wie die Staats-waldungen deßwegen einen grbßern Flächenraum, weilsie den Gemeindehafen der Holzbedürfniße einer gan-ze» Gegend, Herrschaft oder Hofmark vorstellen. Manhat es einst, wie gesagt, nicht der Mühe werth ge-halten, für die einzelnen Güterbesitzer überall sogleichHolzantheile abzusondern, und später hat es die Jagdgehindert, indem ein Gesammtwald dem Gehäge de»Wildes zuträglicher ist, und so wurden, wie die Forst-geschichte lehrt, schon abgesonderte Waldtheile, Wie-sen und Aecker oft wieder zur Vergrößerung derWälder der Kultur entrissen.

Daher sagen die Saal - und Lagerbücher, die imiZtcn und i6ren Jahrhundert als Beschreibungen derBesitzungen in einem Gericht, Herrschaft, Hofmarkeingeführt wurden, nur bey den einzelnen Gütern

unter dem Titel, Hol;:Nimmt die Nothdurft