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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
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«lle Waldungen, sie mögen ständische oder Umterthans - Gehölze seyn, gebührt, so versehenHöchstselbe sich zu Dero lieb - und getreuen Stän-den, diese werden sich die Kultur ihrer Wal-dungen, an deren guten Zustand dem publicosoviel gelegen ist, höchstens angelegen seyn lassen,und der Forstordnung nirgends zuwider handeln,und befehlen also obigen Forstmeistern sich indas ständische Forstwesen, wo die Forstauozeigeund den Ständen überlassen ist,

nicht im geringsten einzumischen, wenn aberein Forstmeister gründlich darthun kann, daßein oder anderer Stand wider die ForstordnungFehler begienge, oder diese Waldungen zumNachtheil des zu sehr abschwenden würde,so soll er es zur obern Landesregierung undHofkammer einberichten, damit diese Stellenalsdann die gehörigen Maßregeln zur Verhin-derung der Abödigung der ständischen Waldun-gen ergreiffen können."

Noch in diesem Jahre erschien ein Forstlehrbuch,und selbst eine Forstschule für junge Förster - Söhne,denen Stipendien angewiesen wurden. Mit diesen ra-schen Vorkehrungen erwachten nur noch mehr die Lei-denschaften der Hofkammer, deS Oberstjägermeisteramtesrmd der Landesstellen, die ehemahls von den FörstenStutzen gezogen hatten. Unter diesen Stürmen hieltman es für das zweckmäßigste, das Forstwesen ganz vonder Kammer loöznreißen, ihm eine neue Organisation

und