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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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und einen eigenen Chef mit Würde nnd Ansehen ans-gerüstet zu geben, wodurch das Ganze eine eigenehierarchische Gestalt annahm. Unterm 76. Nov. 1790wurde nun ein Oberstforstmcisteramt erschaffen, demGraf Thüryeim verstand, und wobey Utzschneider Forst-kommissar, und von Thoma Forstfiskal waren. Schonim Eingänge dieses Mandats heißt es: Nachdem wirseit längerer Zeit schon mißfälligst vernohmenhaben, daß Unsere zum Besten des Landes undder Nachkommen gnädigst verordnete Förstern«stalten durch alle mögliche Hindernisse bisherbeynahe ganz vereitelt wurden, so haben wirUns gnädigst entschlossen, hiemit die altvaterischeForstordnung von 1596 und r6i6 und das Man«dat vom 14. Marz 1789, welches im wahrenVerstände nichts anders als eine wiederhohlungund Erklärung dieser altbarerischen Forstord-nungen ist, zu erneuern. Damit aber diese alt-vaterische Forstordnung in eine vollständigereAusübung komme, und eine strenge Subordi,Nation im Forstwesen überhaupt, auch eine all«gemeine Mitwirkung der Gerichts- und Basten,beamten eingeführt werde, so haben wir dieErrichtung eines st>berforstmeisteramts in Baiernzum Besten der Unterthanen für nothwendigerachtet."

Unterdessen traten 1792 Graf Thürheim müdeund überdrüßig dieser unnützen Gefechte und Utz-schneider als Reformator in diesem Fache zu sehr

ver-