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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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«der noch in den Personen vereinigt geblieben sind;denn die Richter, die Regierungen und der Hofrathhatten zusammen noch alle diese Gegenstände zu besor-gen, welches in den juridischen Kbpfen dieser Stellennoch bis jetzt Verwirrung und Vorurtheile fortpflanzte,die aus der zu großen Ausdehnung der Justitzgegen»stände sich formten.

Was nun Kultur und Forstwesen angeht, so tristman hier in der Polizey- Forst- und Jagdordnungfolgende Regulative an. In Ansehung des Forst-wesens insbesondere wird befohlen: Um die Zerschla-gung der Förste ;n verhüten, sollen gute ver-ständige Förster angestellt werden man sollwindwürfe und Gipfclhol; fleißig aufraumen,die Gejaids - Personen sollen sorgen, daß keinGehölz ausgereuttet werde; man sollte die wäl«der vermarchen, und von rc> zu io Jahren dieMarchungen visitiren. Das Eichelpossen (schüt-teln) als schädlich wurde ganz untersagt; gegenGeld kann man die Schweine in Techel laufenlassen; überhaupt müssen alle Schweine imWalde geringelt seyn, weil sie sonst dem WaldeSchaden zufügen. Nun wurden Forsttäge ange-ordnet, sowohl für die Aechthölzer, die abernach Nothdurft zu reduziren wären, als für dieZinser, oder Holzkäufer um die Städte undMärkte damit zu versehen. Der 17. Artikelverbietet, daß unter Brennholz kein Schneid-oder Zimmerbaum^ genommen werde, und der

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