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Daher beklagte sich Wilhelm V. auf dem Landtagevon 1588 sehr über die Stande, daß sie überall nach
dem
ihnen sclbs geeignet wer worden vnd nachmals verkaufftworden Sel man sich vergleichen nach gestalt der sachenvnd crkenntnis brüderlicher lieb vnd heiliger gcschrifft.
Der sechst Artickel.
Zum sechsten, ist vnser hart Beschwerung der Diensthalben welche von tag zu tag geniert werde», vnd teg-lich Zunemen, begern wir das man ein zimlich einsehendareyn thue, vns der Massen nicht so hart beschwerensonder uns genedig hierynnen ansehen, wie vnser Elterngediennt haben alleyn nach laut des wort Göttis.
Der siebende Artickel.
Zum siebenden, das wir uns hinfurt ein herrschaffcnicht ivevcrer wollen lassen beschweren, sonder weyß einHerrschafft ziemlicher weys eim verleyht also svl er besi-tzen lautt der vereynigung dises Herrn vnd Bawern,der Herr sol ihn nicht weitter dringen noch zwingen,mehr dienst noch anderst von pme vmbsonst zu begeren,damit der Bawer solchs gut one bcschwerde also ruicklichbrauchen vnd niesen mnge, Ob aber des Herrn dienstevon netten weren, sol yme der Bawer willig vnd gehor-sam für andern seyn, doch zu stunde vnd zeyt, das demBawern nicht zum nachteyl diene, vnd yme vmb eynenzimlichen Pfennig den thun.
Der achte Artickel.
Zum achten sitzen wir beschwert, vnd der vil, so gut-ter inne haben, das dieselbigen guter die guld (Gilt)nicht ertragen knnten vnd die Bawern das ihre darauffeinbusen vnd verterben das die herrschafft dieselbigen gu-ter»
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