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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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Dom Jahr 1435 kommt eine Verordnung HerzogWilhelms vor, in Schongau und Steingaden dieFischwasscr und das Holz ;u hayen.Als wirptzo gen Schongau kommen lein, ist an uns gelangtwie mannigleich in den Waßern zwischen eures Gotz-haus und unser Statt Schongan und in der Graf,schaft zu Peitgen vischen sonderlich in dem Lech, inder Illach, im Klosterbach, und in andern unfern undeures gotzshaus wassern mit Eyßgaren, mit Taublen,mit Perren, mit Nachtangeln, dadurch die Waßerganz geödet werden und ist auch sürbracht, wie mandie Melde und Panholz auch geödet und an den Lechgeführt und verkauft habe, des alles wir fürbaßer niesmandt gestatten wollen rc."

In den Zeitraum des igten Jahrhunderts fallenauch die Glashütten, welche in den untern Gebürgs-gegenden an der böhmischen Gränze errichtet wurden.Wie bey dem Bergbaue bekam auch ein Hüttenmei-ster das Recht der Holznutzung in den Gebirgen. (S..die Beylage z.)

Nach und nach wie schon bemerkt wurde, dräng-ten sich diese Waldbenützet immer mehr, und hierausformten sich die Grundlinien von Forstordnungen; manbestimmte Anfangs nur gewisse Tage, an welchen dieHolzbenörhigten in den Wald fahren durften, in derFolge gieng man weiter, und gestattete nur eine ge-wisse Zahl von Holzfuhren. *) Doch waren die ersten

Forst-

") Die Urkunde 4 giebt uns genau den damahlrgen Zustand-er Weide nnd Wälder, zu erkenne».