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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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Anfangs trug dieß zur Aufklärung und mehr Ord-nung der Dinge viel bey, und hatte sie wohlthatigstenFolgen. Alle Handlungen erhielten nun römische Nah-men, und dieß hatte bey Weiden und Wäldern dieWirkung, daß, weil man hier noch nicht die Eigen,schäften des Privateigenthumes fand, man die übrigenNutzungen mit dem Namen Servituten belegte.

Bey den ersten Irrungen suchte man dann dieGlänzen zu berichtigen, und so enthalten auch wirk-lich die älter» Receßsprüche nichts anders als Abschei-dungen der Weide und Jagdbezirke.

So sehr jetzt nach dem Landfrieden die Jagd, zumRegale gestempelt, im Tone der rohesten Leidenschaftdie Muße der Burgbewohner ausfüllcn mußte, miteben dem Eifer suchte man auch einen weiteren Spiel-raum dafür. Dieß hatte auf die Kultur des Landesdie Rückwirkung, daß man lieber alles wieder zuWald umschaffen wollte, anstatt durch Ausrottung

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Frage vereinigen können, und die Gesetze hatten niedeutlich genug diese so wichtige Frage entschiede». InSpanien verbothcn mehrere kastilische Könige bey schwe-rer Strafe, sich auf das römische Recht zu berufen; inder Praris aber hörte man in Spanien bis auf unsereLage hinab nicht auf, Instinians Gesetzbuch zu Rathe zuziehen. Man kann also in Spanien sagen: das römisch»Recht gilt und gilt nicht. Das Studium der Rechte inallen oben genannten Reichen fordert, wie das Studiumder Chineser lesen zu lernen, ein Menschcnaltcr.