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für Deutschland von den wichtigsten Folgen war; den»durch den Ausspruch der Bonvnischen Rechtslehrer, wel-cher nZ8 auf den Ronkalischen Feldern geschah, ent-standen die Regalien; zugleich wurden seit Entdeckungder römischen Rechtlicher die römischen Rechte in Bo-logna öffentlich gelehrt. Aus allen Ländern strömtendie jungen Leute dahin, um die Orakelsprüche der rö-mischen Themis zu hören. Den Kopf mit diesenRechten vollgepfropft kamen sie zurück, und so wurde»alle Staats Verfassungen und andere Verhältnisse derLänder nach dem Römischen umgeformt, wie es bey-uahe noch heut zu Tage alle Staaten Europa'ö sind. *)
An-
«) Erst nach geendigtem Reichstage zu Worms im I. rgyzfolgte die Annahme des römischen alS eines subsidia-risch geltenden, Rechtes in Deutschland. Unterdessenschlichen sich alle diese Gesetze schon seit obiger Epoche indie europäischen Staaten ein, und gewannen da bis zurStunde alle Ucbermacht. Darüber drückt sich Lüeder sehrschön aus. (Ucbcr Nacionalindnstric und Sraacswirch-schafc 2. Thl. rgoa. S. 45z.) „In England wie in Spa-nien, in Deutschland wie in Neapel, in den vereinigtenNiederlanden wie in Portugal! sind die Gesetze ein Chaos,das von Tag zu Tag mehr anschwillt, verworrener undtrüber wird. In allen diesen Ländern gelten allgemeineLandesgesetze, Provinzial- und Munizipalgesctze, Herkom-men und Gewohnheit, und neben diesen allen mehrereoder wenigere ausländische Rechte. Konnte doch in Hol-land nicht einmahl der des Landes und der Rechte Kun-digste bestimmen, wie gültig oder ungültig das römischeRecht ftp? Die Rechtsgelehrten hatten sich nie über diese
Frage