dessen — von nun an formte sich schon der Scheindeö Waldeigenthumes, weil andere durch den Bannin ihrem freyen Genüße immer mehr beschränkt wur-den , welches frevlich mehr auf die Jagd allein Bezughatte, da die Wälder noch in keinem andern Werthewaren, das ist: keine andere Nutzung gaben.
Erst die Zeiten des FaustrechtS mittelten bestimmtereVerhältnisse ans. Die Unsicherheit des Landes veranlaßtedas Lehensystem, brachte Herren und Knechte, und ein be-schränkteres Eigenthum der Gründe hervor. Der all-gemeine Landfriede machte zwar dem Unwesen desFaustrechtes ein Ende, aber diese drückenden Fesselnfür die Landwirthschaft und Kultur blieben noch bisauf unsere Tage, und die Burgbesitzer, um ihrer vori-gen Lebensart noch in etwas zu fröhnen, beschäftigtensich jetzt bloß mit der Jagd.
In diese Zeit fällt noch eine andere Epoche. ImJahre 1136 wurde bey Eroberung der Stadt Analphiein Eremplar von den Pandekten gefunden, welches
für
wegen liest man in dem Gnadenmanifest vom 15. Sept.i8oi zu Moskau Aleranders des ersten „den Landlen-ren das Rocht zum neuen gänzlich »örhigen Gebrauchder Waldungen geschenkt, dessen allgemeines Verbeul)so drückend für sic war." Es ist gewöhnlich, daß jederKaiser dey seiner Krönung Gnade» an alle Stände aus-theilt, die unter der vorigen Regierung gemachten Bann-s^rste wurden also auch hier wieder freygcgcken. —