XX, cui potnerium kuerit et nlios XX. IN publicumquur contra lexem kecic et alias arbores ümilis ibiplsucet er unaguagus ardore cum kol. I. componat ecomni tempore pomorum soliclum llonet ukgue illi arbo-res kructum kaciunr guas ille plantauic.
Erst durch Karls des Großen Opitulars 6e vil-lis etc. erschwang sich die Laudwirthschaft zu einigerBedeutung. Aber auch in dieser Epoche hesßt es noch:„Man fuhr fort, die Wälder, wo es sich schickte,auszuroden, und zu Acker, Wiesen und Weinbau ein-zurichten, und Karl befiehlt ausdrücklich, daß schick-liche Platze in den Försten ansgerodet werden, unddaß man Acht habe, daß nicht die Büsche wieder indie Felder hineinwachsen." K. z6.
In dieser Periode unter der großen RegierungKarls entstand nach und nach, der Jagd,. Fischereyund des Vogelfangs wegen, die Baningmcrchungder Wälder. Den Kaiser ahmten hierin bald anderenach, und daraus entsprang der Unterschied zwischenlxlvae und koretla — Wälder und Dannförstc. Kurzhierauf a. 8iy- befiehlt Ludwig der Fromme, daßalle diejenigen, die ohne seine, oder seines VatersBewilligung Bannfdrste gemacht haben, solche wiederloszugcbcn hätten: auch seinen eigenen Beamten gaber die Weisung, alle neue Bannfdrste wieder zu öff-nen.*) Op. IV. a. 819- n. 6. E. V. n. 22. Unter-dessen
*) Einige Gegenden von Rußland haben noch jetzt Aednlich-keit mit dem damabligen Frankreich und Deutschland. Dcß»
wegen.