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A 3.
An Eintrittsgeldern laufen ein von den stimm-berechtigten Mitgliederii 20,00 AI., von den nicht stimm-berechtigten Autgliedern s0,00 AI.
Jährliche Beiträge haben zu zahlen die stimm-berechtigten Mitglieder 23,00 AI., die nicht stimmberechtigtenMitglieder 3,00 AI.
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Die zur Lrhebung kommenden Einkünfte des Kapitalssollen zum vesten der Familienmitglieder verwandt werden,jedoch unter Beobachtung nachstehender AZestimmungen:s) Die Einkünfte sollen mit Ausnahme der laufendenAusgaben solange gesammelt werden, bis das Kapitaleine Ajöhe von 30000,00 AI. erreicht hat.b) kvenn das Kapital auf 30000,00 AI. angewachsen ist,werden dem Kapital zunächst aus den jährlichen Li»kauften 23 Prozent zugeschlagen, ebenso die nicht zurVerteilung gelangenden Zinsen und sonstigen Einkünfte,bis das Kapital auf sOOOOO AI. angewachsen ist.e) bveiterhin werden die durch Verwaltung des Ver-mögens entstandenen Auslagen und Kosten in Abzuggebracht.
6) Die verbleibenden Einkünfte werden zum vesten derFamilienglieder verwendet, wie folgt:
s 5.
AI erechtigt zum Alezuge von Unterstützungen aus deinFamilienvermögen sind sämtliche Mitglieder des von -Lnckevorthchen Familienverbandes. Zu erster Äinie sind Mitgliederzu berücksichtigen, die den Alainen „von Lnckevort" führen.
K 6.
Ueber die Verwendung und Verteilung der »achAbzug der Kapitalserhöhung und Verwaltungskosten übrigbleibenden Einkünfte beschließt der Familienrat.