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Geschichtliche Nachrichten über die Familie v. Enckevort : Zusammengestellt auf Grund der Vorarbeiten des Eduard v. Enckevort
Entstehung
Seite
397
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Ts lassen sich alle die Fälle, wc> Beihilfe und Fort-helfnng staltfinden niöchten, zum voraus nicht bestimmen,Ts soll als leitender Grundsatz für die Verwendung nurhier bestimmt werden:

s. Daß nur an wirklich bedürftige Glieder der Familie

Zuwendungen erfolgen sollen, und2. das; durch die Zuwendungen Tätigkeit und Fleiß derBedachten befördert und ihnen fortgeholfen werde.

Ts wird daher eine Bedürftigkeit in erster Linie alsvorliegend anzunehmen sein:

u) Bei weiblichen Mitgliedern, falls solche nach voll-endetem 2 s. Lebensjahre nicht verheiratet und nichtvermögend genug sind, um ihren Unterhalt in standes-gemäßer Iveise zu bestreiten,b) Bei männlichen, ingleichen weiblichen Mitgliedernwährend der Zeit, wo solche in der Ausbildungfür einen Lebensberuf begriffen sind; sie mögen sichauf der Schule, der Universität, in der Lehre oderin einer sonstigen Stellung zu diesem Zwecke be-finden, falls sie selbst oder ihre Tltern garnicht odernur schwer im Stande sind, die Unkosten zu be-streiten.

o) Zm Falle der Verheiratung weiblicher Mitglieder,wenn dieselben oder ihre Angehörigen zur Beschaffungeiner standesgemäßen Ausstattung nicht vermögendgenug sind.

Bei Konkurrenz bedürftiger Mitglieder sind die An-gehörigen einer besonders kinderreichen und bedürftigenFamilie zu bevorzugen. Zu erster Linie sind immer solcheMitglieder zu berücksichtigen, die den Namenvon Tnckevort"tragen.

s ?-

Die zum Bezüge von Unterstützungen be-rechtigten Familienmitglieder, welche eine Unter-stützung wünschen, haben sich in einer Tingabe entweder