Am 20. Februar Zu Berlin der konsti-
tuierende Familien tag derer von Lnckevort statt.Auf demselben schlössen sich die Alitglieder der Familie vonSnekevort zu einem Familienverbande znsannnen und be-schloß' en gleichzeitig die Begründung eines Familien-verniögens, dessen Verwaltung und Verwendung festgelegtist in folgenden Satzungen:
§ i-
Das gesamte, schon vorhandene und noch anzusammelndeFamilienvermögen wird zur Errichtung einer „Stiftung"gemäss Ais 8V - 88 V.-G.-V. verwandt.
Sitz der Stiftung ist Stettin.
§ 2.
Das von Sn ekev o rt'sche Familienvermögenwird (gemäß A 5 der Satzungen für die Vereinigungen derFamilie von Snekevort) gebildet:f. aus den Eintrittsgeldern,
2. ans Geschenken, Vermächtnissen zc.
(Spezialstistnngen zu besonderen Geschlechtszweekensind zulässig, ^üekerstattete Darlehne und Unterstützungen,sowie nicht verwendete Zinsen stießen zum Familien-vermögen. Letzteres soll in mündelsicheren Papierenvom Familienrat angelegt werden),
3. aus den jährlichen Beiträgen,
aus den sich nach A 3 ff. ergebenden verwaltnngs-überschüssen.