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Geschichtliche Nachrichten über die Familie v. Enckevort : Zusammengestellt auf Grund der Vorarbeiten des Eduard v. Enckevort
Entstehung
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s 5-vermögen.

Um die Zwecke des Geschlechtstages erfüllen zn können,beabsichtigt das Geschlecht mit der Zeit ein Uapital an-zusammeln :

f. Aus den Gintrittsgeldern;

2. aus den Beiträgen:

3. aus Geschenken und Vermächtnissen :o.Spezialstiftungen zu besondere» Geschlechtszwecken sind

zulässig. Mickerstattete Darlehne und Unterstützungen, sowienicht verwendete Zinsen fließen zum Geschäftsvermögen.

letzteres soll in mündelsicheren Papieren von: Vorstandeangelegt werden.

s ch

Pflichten.

f. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat sich den Natzungendieser Statuten zu unterwerfen und auf die ihn etwafallende kvahlen als ehrenamtlich zu übernehmen;

2. alle in seinem engeren Familienkreise vorkommendenVeränderungen dem Archivar innerhalb eines Monatsanzuzeigen;

3. die stimmberechtigten Mitglieder zahlen ein Giutritts-geld von 20 (zwanzig) Mark und einen jährlichenBeitrag von 23 (fünfundzwanzig) Mark;

die nicht stimmberechtigten Mitglieder ein Gintritts-geld von (0 (zehn) Mark und einen jährlichenBeitrag von 3 (fünf) Mark. Dieselben sind hier-durch berechtigt, an den geselligen Vereinigungen desGeschlechtes teilzunehmen.

s 5-

Als der Anfang jedes Beitragsjahres wird der f. Aprilaugesehen. Beiträge, die bis zum. Mai beim Schatz-