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Geschichtliche Nachrichten über die Familie v. Enckevort : Zusammengestellt auf Grund der Vorarbeiten des Eduard v. Enckevort
Entstehung
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ineister nicht eingegangen sind, hat dieser durch j?ostauftrageinzuziehen,

Teilweiser oder völliger Trlaß der Beiträge aus längstensdrei Zahre kann bei tristigen Gründen vom Familienratgewährt werden,

§ 6.

vertust der Alitgliedschaft.

I. Durch Aufkündigung seitens eines Autgliedes, diemindestens ein Vierteljahr vor Schluß des lausendenLahres zu erfolgen hat;

II, der Familientag kann mit ^-Alajorität das Teilnahme-recht am Familienverein auf bestimmte Zeit oderdauernd entziehen,

s

Der Familien tag.

Der konstituierende Familientag ist aus deu 2L>, Februarfestgesetzt; der uächste ordentliche Familientag soll imDezember ls)t)^ und dann mindestens alle 2 Zahre ^möglichstim Dezember) stattfinden,

Tin außerordentlicher Familientag hat stattzufinden ausAntrag des Vorstandes oder von fünf Autgliedern.

s 3.

Die Tinladungen erfolgen mindestens Tage zuvor:au die stimmberechtigte» Alitglieder durch eingeschriebene»Brief unter Angabe der Tagesordnung: an die nicht stimm-berechtigten Alitglieder durch einfache Aufforderung,

s 9-

Die Teilnahme ist binnen einer Ivoche dem Vorsitzendenanzumelden, Trwachsene verwandte sind bei vorherigerAnmeldung durch ein Vereinsmitglied zu den geselligenVereinigungen stets willkommen.