8 h')
Di»? Vereinigung der Familie von Gnckevort bezweckt,die berechtigten Familieninteressen in allen Stücken wahr-zunehmen, durch moralische und materielle Mittel alle demGeschlechte Angehörigen in adeliger Würdigkeit und Ansehenzu erhalten, da, wo es nötig, sie zu heben, unter den Familien-mitgliedern liebevolle, verwandtschaftliche veziehnngen undLiebe zum bferrscherhanse zu pflegen und zu fördern, Stamm-baum und Geschichte der Familie klarzustellen und fortzuführen,die Errichtung von Familienstiftungeu vorzubereiten und zubegründen.
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M itglieder.
I. Stimmberechtigte Mitglieder können alle großjährigenMänner werden, deren Väter rechtmäßig und dem Vintenach ans der Familie von Gnckevort hervorgegangensind. Adoptivkinder und deren Nachkommen können nurauf einstimmigen veschlnß des Familientages in die Ver-einigung aufgenommen werden.
II. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder können der Ver-einigung sich anschließen:
f. Ivitwen, deren Ghemänner berechtigt gewesen wären,die Mitgliedschaft zu erwerben resp. Mitglieder ge-wesen sind.
2. Alleinstehende Frauen und Jungfrauen über 2s Jahre,deren Väter zur Mitgliedschaft berechtigt gewesen sind.
3. Lhefrauen, die durch Lseirat aus der Familie vonLnckevort ausgetreten sind, in Gemeinschaft mit ihrenMännern.
') S. oben Seite 222.