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Aapital-ZZetrage wie die amortisirten und gelöschten Pfand-briefe wiederum hypothekarisch eintrage» zu lassen und alsodie Pypothekenschulden des Fideioommisses wiederum auf dieursprüngliche Summe zu erhöhen. Sollte eine Löschung deramorlisirten Pfandbriefe nicht herbeigeführt werden, so sollfeder Fideioommißbesitzer berechtigt sein, die durch seiue oderseiner Asoendenten Beiträge gesammelte Amortisationsguote,sobald dieselbe nach dem landschaftlichen Neglemente zahlbarwird, für sich zn erheben und darüber frei zu verfügen, sodaß solche Amortisalionsguoten dein Fideicommisse nicht zuwachsen.
Sobald indeß die Fideioommißfolge nicht mehr in lineurem» des Stifters auf den Sohn, Snkel usw., sondern aufeine Seiteiilinie übergeht, kann diese Seitenlinie über die vordiesem Uebergange bewirkten pfandbriefsamorlisationen nichtmehr disponieren.
Ts wachsen vielmehr diese früheren Amortisationen demFideioommisse zu, müssen im Pypothekenbuche gelöscht werden,und vermindern die Schulden des Fideikommißes um denamortisirten und gelöschteil betrag fcfr. revidirtes Negleiiientder pominerscheii Laiidschaft vom 26. Oktober s357 ^ 2WfGes. S. de f857 pag sOsZ).
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Die Suooesfions-Ordnung für das Faiiiilien-Fideioomlnißsoll sich nach dem Allgem. Laiidrecht Th. II Tit. IVbis s63 vorgeschriebenen Pestimiuungeii über ?, imoAenitursnregelii, jedoch mit der Ataßgabe za.), daß eil, Fidei-
coiumißbesitzer, welche mehrere Söhne hat, durch Testameutoder durch eine gerichtliche oder notariell beglaubigte Erklärungdeujeilige» seiner Söhne bestimmen können, welcher zunächstnach ihm in das Fideikommiß folgen soll.
Nach dem Abgange dieses Sohnes und seiner Desoendenz,suooediren dann zunächst die übrigen älteren Prüder undderen Linien »ach Vorschrift der oil.