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Geschichtliche Nachrichten über die Familie v. Enckevort : Zusammengestellt auf Grund der Vorarbeiten des Eduard v. Enckevort
Entstehung
Seite
374
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Es soll sedoch einein solchen durch väterliche Bestimmungausnahnisweise zur Sucoession berufenen Söhne» freistehen,für sich und seine Binder zu Gunsten eines seiner Brüderder Sucoession zu entsagen, so daß er und seine männlicheDescendenz erst im gewohnlichen Successionsgange unederein die Neihe konuut.

Line Stammtafel der setzigen inännlichen von Enekevort-schen Familie wird beigefügt,

Stirbt die ganze männliche Familie aus, so sollen dieBestimmungen der Anwendung finden, Es

geht also zunächst das Fideikommiß an die älteste Tochterdes letzten Fideicommißbesitzers und deren männliche Des-zendenz über.

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Jeder meiner Nachfolger im Fideikommiß ist verpflichtet,das Gut vogelsang wirthschaftlich zu nutzen und dasselbe,sowie die Gebäude und die sonstigen Zubehörungon in gutemund wirthschaftlichen Zustande zu erhalten und zu hinterlassen.

Behufs der fortdauernden Aufrechterhaltung dieses gutenwirthschaftlichen Zustandes hat seder meiner Nachfolger imFideikommiß alljährlich am s. Gktober, und wenn dieserauf einen Sonntag fällt, zum Tage vorher, die nächstenhöchstens drei Anwärter des Fideioommisses, mit Aus-schluß seiner eigenen Descendenz, zu einem Familienrath zuberufen und ihnen den Nachweis des normalen Zustandeszu führen.

lieber das Vorhandensein desselben haben die Anwärter,soweit sie erschienen sind, dem Besitzer Bescheinigung zuertheilen.

Finden die Anwärter das Fideikommiß nicht in einemguten wirthschaftlichen Zustand, so haben sie dem Besitzerdie vorhandenen Aiängel mitzutheilen und denselben zurErledigung aufzufordern.

lverden die gerügten Alängel von dem Besitzer nichterledigt oder erkennt er sie für begründet nicht an, so soll