Du5 bewegliche Gutsinventarium, welches auch neichbisherigem Gesetze!! keine Lehiiseigeüschuft hatte, gehört nichtzum Fideicommiß, muß daher von dem jedesmaligen Fidei-commißbesitzer und Nachfolger, wenn er dasselbe erlangenwill, durch freien Vertrag mit dein Allodialerben erworbenwerden. Dagegen werden dem Fideicommiß die in deinbeiliegenden Verzeichnisse aufgeführten Gegenstände Bibliothek,Akünz- Ivaffensammlung und Familiengemälde :) als per-tinentien beigelegt.
s 2.
Das Nittergut vogelsang ist gegenwärtig schuldenfreiund nach der landschaftlichen «rehnsabfindungstaxe von: s-PenFebruar s87s ohne Inventar auf f^t),^ö2 Tlr. s2 Sgr. ab-geschätzt. —
Ich behalte nur und, im Falle meines früheren Ablebens,meinen Allodialerben die Befugniß vor, dasselbe bis zurHöhe von f0t),O()L> Tlr. zu verschulden und bis zu dieserHöhe Pfandbriefe oder privatschulden nebst Zinsen undRosten hypothekarisch eintragen zu lassen, so daß diese ein-zutragende Schuld eine Schuld des Fideicommiß wird, unddie Zinsen so wie die reglementsmäßige Pfandbriefsamorti-sation von dem jedesmaligen Besitzer aus den Nevenüen desFideicommiß-Gutes vorweg berichtigt werden müssen.
Ts bleibt somit als Fideicommiß noch ein verschuldeterGutswerth von mehr als Tlr. und jährlicher Rein-
ertrag von mehr als 2(AXZ Tlr.
Die nach dem Landschaftsregle!nent eintretende allmähligeAmortisation der Pfandbriese soll, da sie aus den Revenüenerfolgt, dem Fideicommiß-Befitzer in der Art zu Gute konunen,daß — so lange die Fideiconuniß-Folge in linsu rsctu desStifters, also: vom Vater auf Sohn, Tnkel und so weiterdauert, der jedesmalige Fideicommißnachfolger berechtigt seinsoll, in Stelle der von ihm selbst oder seinen Ascendentenamortisirten und zur Löschung gebrachten Pfandbriefe, ander-weitige Pfandbriefe oder sonstige Hypoihekenschulden zu gleichein