Ich, der unterzeichnete üittergntsbesitzer .Lduard Frie-drich von Tnekevort,') bin titulirter Besitzer des in, Reeker-ninnder Rreise belegenen, im Lsxpothekenbuch von vogelsangRand VI Seite 59—96 verzeichneten Rittergutes vogelsangund der demselben zugeschriebenen pertinentien, nämlich:Antheil Rellin, Feldmark Damgarten und Ivarsin.
Dies Rittergut war ein von Tnekevort'sches Lehn, hatjedoch auf Grund des H 3 des Gesetzes betresfeud die Auf-lösung des Lehnverbandes in Alt-, vor- und Lsinterponnuern,vom ^ten März f867 f: Geh S. Pag. 362 :) die Lehns-eigenschaft verloren.
In Gemäßheit des H 6 dieses Gesetzes bestimme ichhierdurch das Rittergut vogelsang nebst den genannte!,Pertiuentien zu einem Fideioouiiuiß für die zun, Lehn be-rechtigte von Gnckevortsche Familie, und errichte darüberdie nachstehende
Stiftungs - IIrkunde.
Das Rittergut vogelsaug, mit allen in, Ijxpothekenbuchezugeschriebenen Pertinentieu und Zubehörungen, welches nachder Grundsteuertaxe z» einem jährlichen Reinertrage von3s3(1,66 Tlr., buchstäblich: Fünftausend Tinhundertachtzigund sechsundsechzig Hundertstel Thaler abgeschätzt worden,ist fortan ein von Tnckevortsches Familien Fideiconnuiß, inwelchen, ich in die Stellung des
ersten Fideiooninüß-Resitzers eintrete.
9 S. oben Seite M/s.