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Römisch-katholischen 'Kirchen improbirten Zsct zugethanenPersohn verehelichen würde, der oder die Ienige der Aclsi-commissmischen Luccessiou unfähig, auch desselben Besitz-thmnb und genuß ein für alle inahl et in Perpetuum Ber-lüstiget seyn, und Ginem oder Giner solchen gar nach ab-leiben deiner oder Ihrer uncatholischen Gonpersohn derAntritt und Luccsssion in dieses von Klir constituirts ?iclei-commiss nicht mehr gestattet werden sollte.
Andertens, weillcn die Gnad Gottes nicht besser, dendurch die Beobachtung Seiner Göttlichen gebotten erhaltenwerden kann, also thue Kleine Söhne und dero Nach-kohmende, auch alle künfftige Siclei-Lommiss-Luccessorss hie-nüt ganz nachdrücklich ermahnen, daß Sie gegen denen noth-leydenden und bedürfftigen sich iederzeit, so viel ihre Kräfftenzuelassen, mild und guttthätig erzaigen, sonderlich ihre eigeneKnterthanen, in dero Schuz und protection nehmen, Sie widerBillichkeit nicht beschwüren, auch denenselben die unparthey-ische stusti^-aclministrirnng in allen Borsallenheiten wieder-fahren lassen sollen; Für sich selbsten aber wird Klein AsterAlleicommisseintretter und alle Seine Nachköhmlinge ansdie guete ackininistration Ihrer güetter und dieses pro splen-clors st incrsmsnto llnmilins ausgerichtete llicleicommiss ieund alle Zeit eine embsige npplicstion und unverdrossenenfleiß zutragen, auch mittels dessen daß die bona pnrtn tuiretund womöglich vermehret werden mögen, sich zu bearbeithenhaben.
Drittens obzwar einem jeden üicleicommis Inhabernnverwehrt ist, Gott zu Ghren und zu liseyl Seiner Seelen,einige dem Allerhöchsten gesählige, guette IBerckh zu üben,Danenhero auch in Ihre freye IBillkuhr gestellet bleibt, wasSie ml pins cmusss schenken, Berschafsen, Stüfsten oder tun-cliren wollen; So solle doch dieses allein ex fructibus üclsi-commissi oder von deren Kossessorsn crspahret- und erwor-benen mittlen vorgekehrt, mit nichten aber die von Kur hcr-kohnrende, vorhin schon mit grossen llmelationen behaffte