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Güetter oder dero uppsrtinsntiu weiters onsriret oder be-schwähret werden.
viertens verordne Ich, daß Meiner güetter künfftigerInhaber, anch alle die weithers folgende und in dasli-Isieommi-is besitzthumb eintrettende Zuccessorss IveltlichenStandes seyn und verbleiben, Dannenherr die Ienige, so denst^tum rsIioioZum, was ordcns es innner seyn möchte, um-plsctiren würde, gegen bsereingebnng einer auf das vätter-,Mütter- und brüderliche Grbtheill Lauthenden ewigen Verzicht,mit zwey Tausend Gulden abgeferttiget werden sollen; Ivorbeyich doch diese besondere Vorsehung will gemacht haben, daßwan einer oder mehrer von Meinen Männlichen vsscsnclen-ten den Geistlichen Uetriner Staudt annehmen oder ein La-nemiem eines bsoch-Stüffts erlangen, oder in einen bitter-lichen (vrden, wo das Gelübd der Keuschheit die verehelichund Fortpflanzung des Geschlechts nicht znelasset, trettentetten, der oder die Ienige, zwar so lang einer von demGrafs Tnekheuoertischen Manns-Stahm Iveltlichen Staudtsverhandten, von der Zuecs^siou des viclsieommis» rsmoviretbleiben, iedenuoch aber einem solchen so vill, alß einem La-ästen hirwtten K Sechzeheirdens 6c zur Iährlicheir Unter-haltung außgesetzet ist, gleichfals geraichet werdeit, nebeirdeine auch derley in Ltutu Kcclssiustico constituirte von Mirund denen Meiuigen Iserstahmende Osscenclentes in gänzlichenAb- und Untergang des Männlichen Geschlechts der üclei-commiüsurischen Luccessian secuncium Zruclus pruervAUtivumfähig seyn, und so lang dieselben im leben sich befindenwerden, die ganze kveibliche TvAimticm exclucliren sollen; Zinnfahl sich aber begäbe, daß einer meiner künftigen Trben undLuccs8scn'sn mein lUäeicommiss itoch in Iveltlichen Staudtwüreklich antretten thette und in dessen posses wäre, alsdanaber etwa aus Göttlichem berneff den Geistlichen Stand er-wählete, so will Ich, daß selbiger die Güetter dem negst-fähig bveltlicheit Anwertter abtretteii, dieser aber Jenem, daGr vorhin gedachter Massen kein Religiös, sondern in einem