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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
874
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der dritte: Deutschland vom Tode Karls V bis zum westfälischen Frieden undFrankreich vom Tode Heinrichs IV bis zum Tode Mazarin's;der vierte: die englische Rebellion und die Zeit Ludwigs XIV;der fünfte: die europäischen Verhältnisse bis zum Jahre 1789;und der sechste: das Zeitalter der Revolution und deren Folgen umfassen wird.

Die ersten drei Bande der Handschrift sind vollendet, und der Herr Verfasserwird, so weit es seine Kräfte erlauben, bemüht sein, diesen die übrigen baldmöglichstfolgen zu lassen. Der Druck des ersten Bandes ist bereits so weit gediehen, daß dieErscheinung desselben im Oktober mit Gewißheit versprochen werden kann; und derzweite und dritte Band sollen im Laufe des nächsten Jahres geliefert werden.

Wie bei des Herrn VerfassersGeschichte der Hohenstaufen", so wende ichauch bei diesem Werke die größte Sorgfalt auf das Äußere, das ganz mit dem er-ster» übereinstimmend sein wird. Es werden zwei Ausgaben veranstaltet, da sichaber der Umfang der verschiedenen Bande nicht genau berechnen läßt, so kann ichden Subscriptionspreis für den Bogen nur ungefähr für die

Ausgabe auf gutem weißen Druckpapier auf 2 Gr.

Ausgabe auf extrafeinem Velinpapier auf 4 Gr.festsetzen. Jedenfalls wird der Ladenpreis später höher sein.

II.

Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789bis auf die neueste Zeit. Mit geschichtlichen Einlei-tungen und Erläuterungen von Karl Heinrich Lud-wig Pölitz. Zweite, neugeordnete, berichtigte undergänzte Auflage. In drei Bänden.

Unter dem Titel:Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten25 Jahren", gab Herr Hofrath und Professor Pölitz zu Leipzig in den Jahren1817-26, doch ohne damals sich zu nennen, bei dem unterzeichneten Verleger einWerk in vier Bänden heraus, das die gesammten neuen europäischen Verfassungenseit der französischen Revolution bis zum Jahre 1824 umschloß. Das in den letztenJahren neu erwachte Interesse für constitutionnelles Leben hat den Vorrath der erstenAuflage bald erschöpft; Herausgeber und Verleger beabsichtigen daher jetzt einezweite, neugeordnete, berichtigte und bis zum Jahre 1882 fort-geführte Auslage erscheinen zu lassen. Die neue Anordnung des Werkes beruhtdarauf, daß die einzelnen Reiche und Staaten nach ihren Verfassungen auf einanderfolgen, so daß z. B. sämmtliche Verfassungen innerhalb des deutschen Bundes, so wiesämmtliche in Frankreich, den Niederlanden, Polen :c. nach einander ins Leben ge-tretene Verfassungen auch unmittelbar nach einander dargestellt werden. Di,e Be-richtigungen werden theils die geschichtlichen Einleitungen, theils die Revision desabgedruckten Textes betreffen. Die Ergänzung endlich ist dafür bestimmt, daßalle seit dem Jahr 1824 erschienene Verfassungsentwürfe und Verfassungen bis zumJahr 1832, mf gleiche Weise wie in der ersten Auflage, mit geschichtlichen Einlei-tungen bevorwortct werden sollen. Die nach dem beendigten Druck eines Bandeserscheinenden Verfassungen sollen entweder beim dritten Bande, oder in Supplement-heften nachgeliefert werden. Die amerikanischen Verfassungen werden später, sobalddas constitutionnelle Leben in den neuen Staaten dieses Erdtheils fest begründet seinwird, erscheinen.

Durch eine veränderte Druckeinrichtung für die Einleitungen, für die be-stehenden, und für die erloschenen Verfassungen werden dreierlei Lettern genom-men wird es möglich werden, die gesammten bereits in die erste Auflage aufge-nommenen, wie die neu erschienenen Verfassungen in drei Bände zusammenzudrän-gen, von denen der erste

die sämmtlichen erloschenen und bestehenden Verfassungen des teutschenStaatenbundesenthalten wird, worauf im zweiten Bande

die französischen, italienischen, niederländischen, spani-schen und portugiesischen,