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den übrigen Angeklagten gerichtlich verfolgt und am 8. Zun. 1814 von der Kings-dench für schuldig erklart wurde. Das darauf am 21. dess. Mon. ausgespro-chene Urtheil verdammte ihn zu einer Geldstrafe von 1000 Pf. Sterl., zwölf-monatlichem Gefängniß in der Kingsbench und zu einer Stunde Pranger. Derletzte entehrendste Theil der Strafe wurde zwar von der Krone erlassen; allein derVorschlag, Lord C. aus dem Hause der Gemeinen auszuschließen, ging schonam 5. Iul. mit Stimmenmehrheit durch, obgleich die Meinung des Publicumsfür ihn war, wie die Tags darauf veranstaltete Parlamentswahl in Westminsterbewies, wo er mit allgemeiner Zustimmung wieder gewählt wurde. Dagegen warder, nach der Ent>cheidung der Ordensritter, aus dem Bathorden gestoßen, und derBeschluß in der Capelle Heinrichs Vll. in der Westminsterabtei, wo die Ordens-zeichen der Ritter aufgehängt sind, am 12. August mit den entehrendsten Feier-lichkeücn vollzogen; ebenso ward Lord C. aus der Reihe der Schissscapitaine ge-strichen. Der Gefängnißstrafe mußte er sich wirklich unterwerfen, die Geldbußebrachten seine Freunde in Westminster durch Subscription aus. Alle diese Umständeerschütterten seinen Geist und seinen Körper gewaltig. Eines Tags entkam er ausdem Gefängniß und begab sich in leidenschaftlicher Bewegung sogleich ins HauSder Gemeinen, um seinen Eid für Westminster zu leisten; allein während er noch^ hier war, erschien der Kerkermeister der Kingsbench und führte ihn mit Gewalt hin-! weg; mit einer zweiten Geldstrafe mußte er für diesen Übereilren Schritt büßen.Erst am Tage seiner Entlassung aus der Kingsbench legte er den Eid im Hanse derGemeinen ab und stimmte zu gleicher Zeit gegen die vorgeschlagene Vermehrungdes Jahrgehalts für den Herzog von Cumberland, wobei durch sonderbaren Zufallseine Stimme, da übrigens Gleichheit beider Theile stattfand, die dem Herzog un-günstige Entscheidung gab. Der Aufenthalt in der durch ungünstige Verhältnisseihm verhaßt gewordenen Hauptstadt konnte dem an Thätigkeit gewöhnten Mannnur kurze Zeit genügen, und so folgte er schon 1818 dem ehrenvollen Rufe, sich andie Spitze der Flotte des neubegründeten Freistaats Chile zu stellen. Ganz seinemElemente wiedergegeben, zeigte er auch hier bald die gewohnte Überlegenheit. Ergriff in der Nacht des 3. Febr. 1820 die Festung Valdivia, den einzigen Posten,welchen die Spanier noch auf dem Gebiete von Chile besetzt hatten, an und warschon am Morgen Herr des Platzes. Hierauf unterstützte er den General San-Martin bei der Blockade von Lima und brachte der spanischen Seemacht dmchkühne Streifzüge großen Nachtheil. Seine Überlegenheit und sein Glück zogen ihmbald unter den ehrgeizigen Hauptern der Unabhängigen offene und geheime FeindeZU, welche zunächst dadurch, daß sie seinen Unternehmungen so viel als möglich ent-gegenarbeiteten, ihn zur Abdankung zu bewegen hofften. Der Plan gelang. C.federte 1821 seine Entlassung, und konnte nur durch die Vorstellungen des Gene-rals San-Martin vermocht werden, noch einige Zeit das Commando zu behalten,^chon im folgenden Jahre trat er jedoch mit dem neuen constitutionnellen Kaiservon Brasilien, Don Pedro (s.d.), in Unterhandlungen, welche seinen Austrittaus den Diensten der Republik Chile zur Folge hatten. Lord C. kam im Octoberi 1822 nach Rio Janeiro und erhielt den Oberbefehl der Flotte mit unumschränkter! Bollmacht. Seiner Geschicklichkeit vorzüglich verdankt man den glücklichen Aus-gang des Kampfs, welcher noch für die Unabhängigkeit Brasiliens bestanden wer-ben mußte. Nach der Einnahme von San-Salvador in der Provinz Bahia, die^ach dem Mutterlande treu war, unterwarf C. die Provinzen Para und San-luis do Maranhao und unterstützte auf mehren Punkten die Unternehmungen^ ber constitutionnellen Landmacht. Aus Dankbarkeit für die geleisteten Dienste er^^ uannte ihn Don Pedro schon 1823 zum Marquis von Maranhao. Allein da er^ auch hier von vielen Seiten gehindert und verfolgt sah, nahm er kurz nach demWieden zwischen Brasilien und Portugal (29. Sept. 1825) feine Entlassung aus^Mischen Diensten und kehrte nach England zurück.