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die leitende Hand geheimer, der beginnenden neuen Ordnung der Dinge feindlichenAufwiegler deutete, vielleicht nicht ganz leer war und selbst in der, vor der Behördeausgesprochenen Vermuthung von dem Einflüsse einiger Bösgesinnten eine Stützezu finden schien. Die Bewegung wurde durch das kraftige Einschreiten der Com-munalgarde, die an diesem Tage den Werth und die Tüchtigkeit der neuen Anstalterprobte, ohne alle Mitwirkung der Besatzung schnell unterdrückt.
Die neue Ordnung des Gemeinwesens gewann indeß eine festere Gestalt,und um die Mitte des Oktobers war nach der, am 1. erlassenen Verordnung(s. Sachsen) die Wahl der, für sammtliche Stadttheile bestimmten 66 Wort-führer der Gemeinde vollzogen. Die Einführung derselben sollte durch eine kirch-liche Feier erhöht werden, und es wurde der 31. Oct. dazu bestimmt, da dieBehörde, mit verstandiger Rücksicht auf den Wunsch des Volkes, das Reforma-tionsfest feierlicher als gewöhnlich zu begehen, verordnet hatte, daß jener Tag nichtbloß als ein Fest der Glaubensfreiheit, sondern auch als ein Dankfest für die Wie-derherstellung der Ordnung, Eintracht und Ruhe, als ein Fest der neuen Bürger-ordnung, gefeiert werden sollte. In den Frühftunden wurden die Vertreter der Ge-meinde in ihren neuen Beruf eingeführt, und als sie, im festlichen Auge aus derHauptkirche zurückkehrend, in das von der Eommunalgarde auf dem Marktplatzegebildete Viereck traten, wo auch der Mitregent mit seinem Bruder erschien, wurdetausendstimmig ein Danklied gesungen. Eine festliche Beleuchtung beschloß denTag, den auch die katholischen Bewohner als Glieder einer bürgerlichen Gemeindemit den Protestanten feierten, und wie diese Eintracht manche leuchtende Inschriftaussprach, so deuteten auf die neue Aera des Staatslebens die Worte, welche überzwei aus Hermelin hervorblickenden Händen, die eine dritte, aus blauem Gewandhervorragend, umschloß, am Ständehause glänzten: ?rincixibuspopulus cviiimuniioeckere jiuretus. (52)
.Dresch (Georg Leonhard Bernhard von), geb. am 26. Marz 1786 zuForchheim, ftudirte zu Würzburg und Bamberg, wo er 1867 Doctor der Rechtewurde. Er trat 1868 als Privatdocent zu Heidelberg auf und wurde 18 i6 alsProfessor nach Tübingen berufen, wo er Rechtsphilosophie, Geschichte desKirchenrechts und später deutsches Bundesrecht vortrug, auch die Stellen einesBibliothekars, Büchersiscals und Censors bekleidete; er erhielt 1816 den wür-tembergischen Verdienst-, 1826 den Kronenorden und folgte 1822 dem Rufan die Universität zu Landshut, wo er Staats-, Bundes- und Kirchenrecht lehrte.Er folgte der Universität bei deren Versetzung nach München, wo er zugleich alsOberbibliothekar angestellt und spater Hofrath wurde. Als Abgeordneter der Uni-versität wohnte er den Landtagen von 1825, 1828 und 1831 bei, und erprobtesich als eifrigen Versechter des ministeriellen Systems, wofür er nach dem Schlüsseder letzten Ständeversammlung mit dem Civilverdienstorden geziert wurde. Beiseiner Vertheidigung der ministeriellen Censurordonnanz widerfuhr ihm das Mis-geschick, eines Widerspruchs seiner Erklärung mit seinen vom Lehrstuhl aus ver-kündigten Ansichten überwiesen zu werden. Bei einem maniertcn Vortrag undeiner allzu angestrengten Bemühung, seine Überzeugung Andern aufzudringen, ge-lang es ihm auf der Rednerbühne nicht, Eindruck zu machen, und in seiner gereiz-ten Stimmung wurde er oft verletzend. Eine der ersten unter seinen historischen,juristischen und staatswissenschastlichen Schriften ist die gekrönte Prcisschrift-„Über die Dauer der Völkerverträge" (Landshut 1868). Seiner „Übersicht derallgemeinen politischen Geschichte, insbesondere Europcns" (3 Bde., Weimar
1811—16) folgte das für verschiedene Unterrichtsstufen bestimmte „Lehrbuch der
allgemeinen Geschichte" (erster Cursus Weimar 1818 und 182^, zweiter ^msu1818 und 1824), welches er in der Schrift: „Uber den methodischen Uuttmcym der allgemeinen Geschichte und die zweckmäßigsten Hülssmittel' dazu" (Weimar
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