Deutschland
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die Zöpft seiner Soldaten abschneiden ließ, so blieben doch die wiedereingeführtenVollbelastungen, und immer harter wurde der Druck der Willkürherrschaft. DerFunke, der aus Frankreich herüberflog, fand hier aufgehäuften Brennstoff. Eindrohender Aufstand bewog den Kurfürsten, die gegen die Gefetze des deutschenBundes und der Landesverfassung seit Jahren nicht berufenen Stande zu versam-meln, die alsbald mit der Bearbeitung eines neuen Staatsgrundgefetzes sich be-schäftigten. — In Braunschweig (f. d.) hatte der Herzog Karl seit 1823 durchZwistigkeiten mit seinem ehemaligen Vormunde, dem König von England, unddurch die Nichtanerkennung der „in anerkannter Wirksamkeit bestehenden" landstän-dischen Verfassung sich in schwierige Verhaltnisse verwickelt und durch empörendeGewaltherrfchaft den Unwillen des Volkes gereizt. Die Landstande hatten bereitsl8L9nach der, ihnen schon durch altere Gefetze ertheilten Berechtigung sich versam-melt und die Hülfe der Bundesversammlung angerufen, welche zwar die Be-schwerde des Königs von Hanover über die, ihm vom Herzoge zugefügten persön-lichen Beleidigungen bald entschied und die Exemtion gegen Braunfchweig ver-fügte, über die Klage der Landstande aber erst 1830 einen günstigen Ausspruchthat, als die Gewalt bereits den Knoten zerhauen hatte. Die Folge des furcht-baren Aufstandes in den Septembertagcn war die Vertreibung des Herzogs undder Übergang der Regierung an feinen Bruder, der durch einen Beschluß der Bun-desversammlung anerkannt wurde, worauf 1831 eine Übereinkunft zwischen Ha-nover und Braunschweig den vertriebenen Herzog „wegen entschiedener Regie-rungsunsähigkeit" entsetzte und die Herrschaft dem Herzoge Wilhelm übertrug. —Ehe noch das verhangnißvvlle Jahr 1830 abgelaufen war, regten sich auch in H a-nover sf. d.) laute Klagen über vielfaltige Staatsgebrechen und harte Volks-bedrückung. Trotz der alten Beschwerde über Aristokcatenherrschaft, war hier infrühern Zeiten so viel für die Belebung der geistigen und gewerblichen Kräfte ge-wirkt worden, daß Johannes Müller sagen durfte, das Land gehöre zwar hinsicht-lich des Bodens zu den schlechtem, aber auch zu den Staaten, deren Verwaltungdie Injurie der Natur mit väterlicher Sorgfalt wieder gut mache. Diese guteAußenseite verbarg die Krankheit, die an den edlem Theilen des Innern zehrte.Bei der Rückkehr des alten Fürstenstammes wirkte auch hier die Aristokratie mitErfolg auf die Wiederherstellung der alten Feudalmisbräuche und drückendenStandesvorrechte, auf Erhaltung des Althergebrachten— Frohndiensie, Leibeigen-thumspflichtigkeit, Steuerbefreiung, Stadtrathsoligarchie, Zunftzwang und Tor-tur eingeschlossen —, und obgleich die Landstande 1819 eine neue Verfassung er-hielten, die gegen den Volkswunsch zwei Kammern einführte, so gewannen dochihre Rechte nicht die Bürgschaft, welche früher die Provinzialstände genossen hat-ten. Dumpfe Unzufriedenheit gährte fort im Volke, bis endlich nach einzelnen un-ruhigen Bewegungen seit dem September 1830, die zum Theil mit Waffen-gewalt unterdrückt werden mußten, im Januar 1831 drohende Aufstände in Göt-tingen und Osterode ausbrachen, während zu gleicher Zeit Gesuche um zeitgemäßeVerbesserung der Verfassung an die Regierung gelangten. — Minder bedeutendwaren in den stürmischen Septembertagen, die den Geist des Ausstand^ fast inalle deutschen Gauen trieben, die unruhigen Bewegungen in andern Bundesstaa-ten, die vergebens auf eine Verbesserung der Verfassung geharrt und ihren Unmuthüber Misbräuche der Verwaltung lange verschlossen hatten; hier vorübergehendePöbelausstände ohne politische Zwecke, dort ernstere Aufregungen, die durch Auge-Itändnisse und Verheißungen bald beruhigt wurden. So in Sachsen-Alten-(s. d.), wo Steuerbelastung, Beamtenwillkür und Verderbniß der städtischenVerwaltung aufregten, und das Beispiel des Nachbarlandes ermuthigte. In an-ern Ländern beschworen die Fürsten durch freundlich entgegenkommende Wortew drohende Gefahr, wie der Herzog von Sachsen-Meiningen, zu Eintracht, Ge-
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