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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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675
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Deutschland 675

gesprochene Bedürfniß gemahnt, wie in Sachsen, eingreifende Verbesserungen ausge-führt oder vorbereitet wurden. Es wurde dabei in mehren protestantischen Landernbesonders auch die Nothwendigkeit gefühlt, die Leitung des Schulwesens einer eignenBehörde zu übergeben und es von der beschrankenden Bevormundung der kirchlichenBehörden zu befreien, der es zu seinem Nachtheil unterworfen gewesen war. DieMängel des Unterrichts in den Gelehrtenschulen mehrer Lander, und das erkannteBedürfniß, die Jugend für die erhöhten Ansprüche zu bilden, welche durch dieFortschritte der Civilisation und des Staatslebens herbeigeführt wurden, gaben inder neuesten Zeit Anlaß zur Aufregung des alten Streites über das Verhältniß,in welches die Gelehrtenschulen den Unterricht in den Sprachen des elastischen Al-terthums zu andern Zweigen der wissenschaftlichen Grundbildung zu stellen haben.Entgegengesetzte Ansichten sind in heftigen Kampf gerathen, aber es ist zu hoffen,daß die Lehranstalten des protestantischen Deutschlands den alten Ruhm der Gründ-lichkeit, den sie der Reformation verdanken, mit den'Bedürsnissen einer in Wissen-schastlichkeit und freier Weltansicht fortgeschrittenen Zeit vereinigen werden. (Vergl.Gymnasial wesen und Schulwesen.) Die deutschen Universitäten, dieseKleinode unserer Volkstümlichkeit, die allen ahnlichen Anstalten des Auslandesnoch immer als Muster vorleuchten, haben sich in den meisten Staaten einer fort-dauernden Sorgfalt zu erfreuen gehabt, und auch hier hat Preußen durch freigebigeGewährung von Lehrmitteln andern ein Beispiel gegeben. Das Lebensprincipdieser Anstalten, unbedingte Lehrfreiheit, hat zwar in neuern Zeiten keine offenenlähmenden Angriffe erlitten, aber es hat auch in Preußen nicht an Beispielen arg-wöhnischer Aussicht gefehlt, und noch immer ist unfern Hochschulen ein landesfürst-licher Wächter unmittelbar vorgesetzt, an die arglistigen Verdächtigungen erinnernd,die 1816 ein moldauischer Bojarensohn den deutschen Fürsten einzuflüstern sich fürberufen'hielt, und deren man 1832 leider wieder gedacht zu Haben scheint. Mögeman nie vergessen, daß diese Anstalten nur der treu geschützten Lehrfreiheit Allesverdanken, was sie sind! Wohlthätig hat ckian in einigen Staaten die akademischenGesetze verbessert und sie auf die Grundsätze der allgemeinen Gesetzgebung über dieRechtspflege zurückgeführt. — Mehre deutsche Staaten dachten in der neuestenZeit aus Mittel, den unverhältnißmäßigcn Zudrang zum Gelehrtenstande abzuhal-ten. Suchen wir die eigentliche Quelle dieser Studirsucht, so finden wir sie in un-serm bisherigen verderbten gesellschaftlichen Zustande, der das Streben der unternVolksclassen, aus welchen der Zudrang hauptsächlich hervorging, erweckte, in diehöhern Kreise des Bürgerlebens aufzusteigen, um der Begünstigungen und Vor-rechte theilhaft zu werden, die sie in den Reihen ihres Standes nie erwarten konnten.Je mehr nun das constitutionnelle Leben erstarken, das Staatsbürgerthum zu Eh-ren bringen und jedem Stande sein gleiches Recht gewähren wird, desto mehr wirdallmälig der Reiz aufhören, in andere Reihen einzutreten, zumal wenn bei der Ver-einfachung unsers künstlichen, durch Räderwerk überladenen Staatsmechanismusvor Aller Augen liegt, daß weniger Hände dabei gebraucht werden können. Geradedie Aussicht, nächst dem Weinberge des Herrn, im Eldorado des Staatsdienstesergiebige Minen zu finden, erweckte ja besonders die Studirsucht. Kann aber derStaatsbürger in jedem Kreise einen geachteten Beruf finden, bietet sich bei der Aus-bildung des Gemeindewesens eine ehrenvolle Theilnahme am öffentlichen Lebenbar, so wird er sich lieber für den Kreis tüchtig machen, an welchen seine frühestenGewohnheiten ihn binden. Ungerecht und gehässig ist das hier und da versuchteMittel, die untern Stände auszuschließen, und aus einleuchtenden Gründen eineben so bedenkliches Auskunftsmittel, von der auf einer gewissen Bildungsstufe"langten Befähigung einen Schluß auf Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit zu machen.Qer Weg zur Bildung muß Jedem offen stehen, und mit der Gerechtigkeit alleinvereinbar ist das in mehren Staaten, wie in Preußen und neuerlich in Sachsen,

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