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Deutsche Zoll- und Handelsvereine
Darmstadt wich den Stürmen der Zeit (Madame Vetter, wackere Tragikerin).Karlsruhe, Manheim, einst die zweite Wiege deutscher Kunst, wiegen keineHoffnungen mehr. Nur in Frankfurt thront eine ehrenwerthe Autorität,die Lindner; Weidner und neuerdings Becker (zuletzt aus Dresden), ein wa-cker ausgebildeter Künstler, als Held und in tragischen Charakterrollen, stützendies mit reichen Mitteln versehene, aber planlos und ordnungslos verwaltete Thea-ter. — Ein Universitätsprofessor fragte einen Theaterintendanten, woher dievielen schlechten und ungebildeten Schauspieler jetzt kamen? „Weil die Universitä-ten jetzt so gut sind", war die Antwort. „Es werden zu wenig Studenten rele-girt, die vordem ihre halbe Bildung mit auf das Theater, wohin sie flüchteten,brachten."
Deutsche Zoll- und Handelsvereine. Die Völker der dendeutschen Bund bildenden Staaten, namentlich die, welche nicht, wie die Be-wohner der deutschen Gebietstheile Ostreichs und Preußens, zugleich den größerneuropäischen Nationen angehören, hatten bereits mehre Jahre der Erfüllung der,durch die Bestimmungen des Artikels 19 der deutschen Bundesacte ^) erwecktenHoffnungen mit Sehnsucht, aber vergebens entgegengesehen, und der Bundestagzu Frankfurt, sowie einzelne deutsche Regierungen wurden durch die Organe derindeß in mehren Theilen Deutschlands entstandenen sogenannten Handels- undGewerbsvereine deshalb mit immer dringendem Gesuchen angegangen, als end-lich, bei Gelegenheit der Minifterialconferenzen zu Wien 1820, der großherzoglichhessische Bevollmächtigte, Freiherr du Bos du Thil, zuerst den bevollmächtigtenMinistern von Baden und Nassau den Vorschlag machte, zum BeHufe einer Ver-einbarung über ihre wechselseitigen Handelsverhältnisse zusammenzutreten. Die-ser Vorschlag wurde bereitwillig aufgenommen; zur Theilnahme an den, zu jenemZwecke in Darmstadt zu eröffnenden Congreßverhandlungen aber wurden auch nochandere Bundesregierungen eingeladen. Zwar hielt dieser Congreß erst am 13. Sept.1820 seine erste ordentliche Sitzung; allein in Wien war bereits unter dem 19.Mai ein Staatsvertrag abgeschlossen worden, an welchem gleich anfangs Baiern,Würtemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, die großherzoglich und herzog-lich sächsischen und die fürstlich reußischen Hauser Theil nahmen, dem später abernoch Kurhessen, Waldeck und Hohenzollern beitraten und denen eine Punctationbeigefügt war, die den darmftädter Congreßverhandlungen zur Grundlage diente.Außerdem kann man diese Punctation noch als den Typus aller in spaterer Zeitzwischen den verschiedenen Regierungen zu Stande gekommenen Handels- undZollvereine, oder doch als einen Maßstab für deren Zweckmäßigkeit betrachten,weshalb wir die wesentlichsten Bestimmungen derselben hier mittheilen. Diese wa-ren: 1) Innerhalb der wechseitigen Grenzen der vertragschließenden Staaten wer-den alle Land- und Binnenzölle aufgehoben und dagegen an den äußern Grenzenderselben sowol gegen die nicht zum deutschen Bunde gehörigen Staaten als gegendie dem besondern Vereine nicht beigetretenen Bundesstaaten, mit gemeinschaftli-chem Ermessen der vereinten Staaten, solche Zölle angeordnet, welche einerseitsdem staatswirthschaftlichen Zwecke des Vereins und andererseits den finanziellenBedürfnissen der betheiligten Staaten entsprechen. 2) Auch über die Weg- undWasserzölle sollen gemeinschaftliche und so viel möglich gleichförmige Beschlüsse ge-faßt werden. 3) Jedem vereinten Staate bleibt unbenommen, in seinem Innernbesondere Consumtionssteuern anzuordnen und zur Erhebung und Sicherstellung
*) „Die Bundesglieder — heißt es in diesem Artikel — behalten sich vor, bei derersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels undVerkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schifffabet,nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsatze in Bera-thung zu treten."