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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
Seite
462
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462 Cölibat

Gesetze gegründeten Antrags der Kammer thun wird. Es ist nicht zu zweifeln, daßdie weise und humane Regierung des Großherzogthums Baden in den Antrag —den Cölibat aufzuheben — eingehen werde. Dadurch wird sie ihren großen Ver-diensten um den katholischen geistlichen Stand und das Regierungs- und Kirchen-wesen die Krone aufsetzen. Leider trug der Wunsch mehrer schlesischen katholi-schen Geistlichen für die Abnehmung der Cölibatsfesseln keine Früchte. Der Bischofvon Breslau war nicht der Mann für Erfüllung von Federungen, die nebst Ein-sicht, Muth und Kraft voraussetzt. Der König von Preußen aber antwortete:

Silit ut snnt, clut non sint, d. h. katholische Priester mögen entweder Cölibatairebleiben, oder zum Protestantismus übergehen.

Durch die Aufhebung des Cölibats wird das Papstthum eine Hauptstütze,seine Soldateska, verlieren und der katholische Geistliche ein Staatsbürger werden.Als Pius VI., bedenklich gemacht durch die vielfachen Bewegungen gegen denCölibat, mehre Congregationen der Cardinale anordnete, um über dielen Gegenstandzu berachen, waren Einige, die für dessen Aufhebung stimmten und sogar behaup-teten, daß die Fürsten das Recht dazu hatten, indem dieses Kirchengefetz nicht zumWesen der Religion gehöre, sondern nur eine zur kirchlichen Polizei gehörige Maß-regel sei. Der Cardinal Staatssecretair Pallavicini entgegnete ihnen: „Wenn manden Geistlichen die Ehe gestattet, so ist die römisch-päpstliche Hierarchie zerstört, dasAnsehen und die Hoheit des römischen Bischofs verloren; denn verheirathete Geist-liche werden durch das Band der Frauen und Kinder an den Staat gefesselt undhören auf, Anhänger des römischen Stuhles zu sein, werden auch genöthigt, demInteresse der Fürsten beizustimmen. Man wird auch bald wahrnehmen, daß warmeVerehrer und Vertheidiger des heiligen Stuhles sich in öffentliche Widersacher des-selben verwandeln. Die Staatsklugheit legt es also Ihro Heiligkeit und dem hei-ligen Collegium auf, niemals dergleichen Anträgen Gehör zu geben." Eine solcheEinrichtung sollte am allerwenigsten von protestantischen Regierungen in Schutzgenommen werden, von welchen man billig erwarten kann, daß sie die Schuld vonder Geburt und dem Fortleben dieses, täglich seine Opfer würgenden Ungeheuersmit Rom nicht theilen, sondern gemäß ihrer gewonnenen bessern Einsicht undÜberzeugung von der Nichtswürdigkeit der Gründe der Einführung dieses unchrist-lichen Zwanges und den traurigen Wirkungen, die er für Staat und Kirche erzeugteund immernoch erzeugt, gern Alles beitragen würden,um den katholischen Geist-lichen die schmählichen Cölibatsfesseln sprengen zu helfen. Es ist daher kein erfreu-liches Zeichen der Zeit, und für Protestanten, die sich als Vertheidiger einer vernünf-tigen Aufklärung überall voranstellen wollen, durchaus nicht rühmlich, daß sie denchristlichen Mitbrüdern, den Katholiken, da hemmend entgegentreten, wo sich diesebemühen, solche Einrichtungen und Anstalten aus ihrer Kirchenverfassung zu ver-drangen, die der Protestantismus längst als unchristlich verworfen hat. Wir recht-fertigen unsere Behauptung durch Anführung einiger unbestrittenen Thatfachen, dieum so mehr auffallen, als sie in constitutionnellen Staaten vorgekommen sind. Inder badischen Ständekammer von 18L8 war es der Protestant Schippel, der sichmit Zeloteneifer für das Fortbestehen des Cölibats erklärte. In der darmstädtischen ^ersten Kammer war es wieder ein Protestant, der Berichterstatter von Gagern, dergegen die Petition des Abgeordneten Hofmann stimmte und den Cölibat für ein so .Mvernünftiges und zeitgemäßes Institut erklärte, daß man es erst erfinden müßte,wenn es noch nicht erfunden wäre. , ^

Zum Glücke für das katholische Volk, das im Durchschnitte nicht mehr sodumm ist, als man es gern machen möchte, und das an der Hand der Vernunft undder Bibel denkend und prüfend wol einsieht, daß es keinen wesentlichen Bestandteilseines Glaubens einbüßt, wenn seine Geistlichen von dem Sacramente der EheGebrauch machen, bilden sich allenthalben Vereine, um die Aufhebung des Cölibats