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Bornhauser
armung deS Volkes erklatte, und vorschlug, daß ekn Gesetz Jedem den Ankauf vo»Liegenschaften verbiete, der nicht baar oder in einer gewissen Zeitfrist die Hälftedes Werthes bezahlen könne; daß die Verpfandung von Hausern verboten; daßeine Grundsteuer eingeführt werde, ohne Rücksicht, ob die Liegenschaften verschul-det seien oder nicht. B. griff jene Schrift in der „Appenzeller Zeitung" an, indem eczeigte, daß solche Maßregeln allmälig alles Eigenthum in die Hände einiger Caps.-talisten bringen müßten. Sein Ansehen stieg. Da seine frühern Vorschläge zurVerbesserung des Schulwesens und zur Verbreitung vaterländischer Geschichts-kunde in der gemeinnützigen Gesellschaft wenig Anklang gefunden, so suchte ersetztdie neuentstandenen Sängervereine zu benutzen, um das Volksleben zu wecken.Ebenso beleuchtete er in der „Appenzeller Zeitung" die thurgauische Staatsversis«sung, deren aristokratischer Mechanismus bis jetzt nur Wenigen bekannt war.Doch vergaß B. keineswegs seinen Plan, auch die Regierung günstig zu stimmen.Die Spannung, die schon lange zwischen Freienmuth's und Morell's Partei imkleinen Nathe herrschte, schien ihm das Werk zu erleichtern. Im Inn. 1830schrieb er an Landamman Morell, und beschwor den kinderlosen Greis bei der Ascheseines Sohnes, die Hand zur Verbesserung einer Verfassung zu bieten, die denKeim der verderblichsten Knechtschaft in sich trage. Morell nahm die Zuschrift zweiegünstig auf, aber das Alter machte ihn bedächtig und zögernd. Da kam die Julius«revolution in Frankreich, ein Ereigniß, das die Schweiz wie ein Blitz durchzuckteund auch im Thurgau zu kühnerm Auftreten ermunterte. Nachdem B. und Merkim September 1830 die Reform der Verfassung bei der gemeinnützigen Gesell«schaff vergebens zur Sprache gebracht hatten, so beschlossen sie, sich an das Vollzu wenden, das am Untersee durch den Bezug der Ehehaftengebühren und inTobel durch einige Freiheitsfreunde angeregt, sich laut für die Reform der Berfas«sung erklarte. B.'s Schrift „Über die Verbesserung der thurgauischcn Staatsver-fassung" wurde mit Heißhunger verschlungen; und in aller Herzen widerhallteder Schluß derselben: „Der Hahn hat gekräht, die Morgenröthe bricht an, Thur-gauer, wachet auf, gedenkt eurer Enkel und verbessert eure Verfassung!" Am 18.Oct. traten in Weinfelden 30 Männer zusammen, die eine Bittschrift an dengroßen Rath beriethen, zu deren Abfassung B., Merk und Nägele den Auftragerhielten. Vier Tage später unterzeichneten sie 2500 Bürger. Diese Petition fe-derte den großen Rath auf, das Werk der Verfassungsreform zwar unverzüglichvorzubereiten, den Entwurf aber einer vom Volke gewählten Commission, unddie Bestätigung den Kreisen zu überlassen. Diese Volksversammlungen und dasVerlangen einer conftituirenden Commission wurden bald auch in andern Cantomanachgeahmt. Volksversammlungen und Verfassungscath war das Zauberwort,dem die Schweiz ihre volle Verjüngung verdankt. Wäre die Verbesserung nichtvon unten herauf, sondern von oben herab gekommen, so wäre das Werk auf hal-bem Wege stehen geblieben. Im ^jhurgau bot die Regierung, die des VolkesStimmung so wenig kannte als die eigne Schwäche, Alles auf, Meister der Be-wegung zu bleiben. Da die Amtsdauer der einen Hälfte des großen Ruthes mitdem letzten Decembor zu Ende ging, so beharrte sie darauf, daß derselbe noch einMal auf alte Weise durch Wahlcollegien ergänzt, und ihm dann die Revision derVerfassung, wie jedes andere Gefetz, überlassen werden müßte. Am 28. Oct. soll-ten die Wahlen der Kreise vor sich geben. Es war zu spät. Nach der Landsgpmeinde von Weinfelden erklärten die 32 Kreise einstimmig, daß sie nicht mehr nachder alten fehlerhaften Weise wählen würden. Jetzt gingen dem kleinen Rache dieAugen auf; der Vorschlag, die Hülfe des eidgenössischen Vorortes (Bern) anzurr-fen, schien eitel, und der große Rath wurde auf den 8. November außerordentlichversammelt. Dieser vernahm das Gesuch der 2500 von Weinfelden, und bejchloSim Gefühle seiner Ohnmacht abzutreten, und einem neuen großen Rache Platz