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schulen (344,000 Fl.); eine neue Geschäftsordnung für die Deputirtenkammer;die Einlösung der Patrimonialgerichtsbarkeiten gegen Entschädigung der Gutsbe-sitzer, obgleich diese in einer Verordnung von 1829 ausdrücklich für unstatthaft er-klart worden war, nun aber der Nation über 5 Millionen kosten wird; endlich einGesetz über die Prüfung des vorgelegten Entwurfs einer neuen Proceßordnung undeines revidirten Strafgesetzbuchs durch standische Commissionen. Auch aus die-sem Landtage waren zahlreiche Anträge und Wünsche, zur Verbesserung der Lagedes Landes in allen Theilen der öffentlichen Verwaltung, in der Volkskam-mer vernommen worden. Ein nicht geringer Theil derselben erstarb unter der Ver-weigerung der zu ihrem Vortrag an die Regierung verfassungsmäßig erfoderlichenZustimmung der Erbkammer. Ein anderer Theil wurde im Landtagsabschiede mitder diktatorischen Bemerkung der Inkompetenz der Stände niedergeschlagen, undein dritter Theil mit der Verheißung näherer Erwägung abgefertigt. Unter dieletztern Antrage verdienen besonders folgende gezählt zu werden: der Antrag aufbessere Bestimmung über Entscheidung der Competenzconflicte, Bearbeitung einesallgemeinen Civilgesetzbuchs, eines Handelsgesetzbuchs, einer Sammlung der nochgültigen Verwaltungsverordnungen, einer Advokatenordnung, der Belebung desEreditvereins, Revision der Sportel- und Stempelgesetze, der Biertaxe, des Rech-nungswesens, Beseitigung der Cabinetsregierung, Verbesserung des Postwesensund der Forstverwaltung, Beschrankung der fiskalischen Vorrechte und der Prä-rogative zu Ausschließung von Abgeordneten, Unabhängigkeit und Selbständigkeitder constitutionnellen Minister, Verwirklichung der ministeriellen Verantwortlich-keit, strengere Aufcechthaltung der Gesetze über Religions- und Gewissensfrei-heit, besonders durch nachdrücklichere Bestrafung der Übergriffe der katholischenGeistlichkeit. Unmittelbar nach Endigung des Landtages erfolgte eine Veränderungdes Ministeriums.
Als eine neue willkommene Erscheinung in dem parlamentarischen LebenBaierns zeigten sich in diesem Landtage die, wiewol nur im Auszuge und ohneNennung der Sprecher gedruckten Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe.Ein früherer Versuch (1819) zu dieser Halbössentlichkeit war bald nach seinemBeginnen wieder aufgegeben worden. Es ist immer schon ein Gewinn, wenn da,wo gewöhnlich alles in Heimlichkeit verkehrt wird, nur erst einmal ein Schrittgeschieht, das so beliebte und behagliche Inkognito in etwas aufzugeben; allmäligentwöhnt man sich der Menschenscheu, und wird zutraulich. Und in der That habenmanche dieser bairischen Pairs keineswegs Ursache, das Licht zu scheuen. Man liestmit Vergnügen in diesen Protokollauszügen Erklärungen über Preßfreiheit, Öf-fentlichkeit, Majestätsrechte, Constitutionalität, Staatsökonomie, welche ebensolichtvoll als höchst freimüthig sind, obgleich es auch nicht an Bekenntnissen großerBeschränktheit und der krassesten Servilität fehlt. In ihren Beschlüssen blieb in-dessen diese Kammer stets ihren alten Grundsätzen der Stabilität, der Reaktiongegen jede Bewegung, der Vertheidigung und Erweiterung ihrer Privilegien undder Unterwerfung unter die Diktate der Krone treu. Außer dem, nur zu sehr verspä-tet ausgegebenen, Abdruck der Verhandlungen der Volkskammer, und einer kür-zern Übersicht ihrer Arbeiten, erschienen im Laufe dieses Landtages mehre Flug-schriften, unter welchen sich die des Hofraths Vehr zu Würzburg und des Ober- .justizraths Hornthal zu Bamberg durch gründliche und würdige Behandlung ihresGegenstandes vor andern auszeichnen. Während die „Münchner politische Zei-tung" das Organ der Regierung war, lieferten der Graf von Benzel-Sternau inseinem „Verfassungsfreund", Eisenmann in seinem „Bairischen Volksblatt", Wirth ^in seiner „Deutschen Tribüne" und Siebenpfeisser in seinem „Rheinbaiern" und„Westboten" gediegene Artikel im Geiste der Opposition, worunter die beiden Letz-tern sich nicht immer von Übertreibung frei hielten. Mehre unbedeutende Localblät-