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Althorp
Amerika
führte, dem Revisionshofe für die Nheinprovinzen und nicht dem geheimen Ober-tribunal zu Berlin zugewiesen zu sehen, waren erfolglos. Als das Justizministe-rium sein Gesuch abgewiesen hatte, ließ A., nach seinen Grundsätzen dem durch diepreußische Verfassung dem Justizminister gewahrten Spielraum abhold, aus dasUrtheil der öffentlichen Meinung sich berufend, in Braunschweig (1820 — 21)eine Geschichte des anhaltischen Rechtsstreites drucken, deren Titel zugleich „Be-trachtungen über Buchstaben-Justiz, geheime Rechtspflege und bureaukratisch?Proceßleitung" ankündigte. Die zweite, 1821 gedruckte Abtheilung kam jedoch niein den Buchhandel. Die preußische Behörde fand Form und Inhalt seiner Druck-schrift und seiner in der anhaltischen Rechtssache verfaßten Schreiben so anstö-ßig, daß. man ihn 1822 einer Criminaluntersuchung unterwarf. Vergebensberief sich A. auf seine Eigenschaft als Auslander, vergebens wendete er ein,daß eine Beschwerde über sein Buch bereits durch eine, aus nassauischen Staats-beamten zusammengesetzte Commission entschieden worden sei: er mußte sich demKammergcrichte unterwerfen, wiewol ihm gegen Bestellung einer Bürgschaft von1000 Thalern die Abreise aus Berlin gestattet wurde, und nachdem er seine schrift-liche Vertheidigung eingereicht hatte, ward er zu einjähriger Festungssirafe verur-theilt. Das nassauische Hofgericht zu Dillenburg lehnte die ihr angesonnene Be-kanntmachung des Strafurtheils ab, das auch nie vollzogen wurde; die Regierungaber versetzte ihn mit dem fortdauernden Genüsse seines ganzen Diensteinkommensin Ruhestand. In seinen Aussichten auf ehrenvolle Wirksamkeit getäuscht, vonseinen Jugendfreunden, mit welchen er in rühmlichen literarischen Verbindungengearbeitet hatte, getrennt, ja angefeindet, in seiner Hoffnung, die politischen Ideen,für welche er rüstig gekämpft, ins Leben eingeführt zu sehen, schmerzlich betrogen,sah er den Zweck seines Lebens verfehlt. Er erschöpfte sich in geistigen Anstrengun-gen, die seine Gesundheit untergruben, und starb am 16. Jan. 182? zu Dillenburg.Vergebens bemühte er sich in der letzten Zeit seines Lebens, seine umständliche undhöchst anziehende Vertheidigung in den Buchhandel zu bringen. Vergl. „Zeitge-nossen", dritte Reihe, Nr. VI.
Althorp, Viscount, seit Ii 831 Kanzler der Schatzkammer von England, istder älteste Sohn des Grafen Spencer (s. Bd. 10) und wurde 1781 geboren.Nach den herkömmlichen Vorbereitungsstudien betrat er alsbald die politische Laus-bahn, zeigte sich fortwährend den volksfreundlichenGrundsätzen zugethan und des Na-mens eines aufgeklärten Liberalen, womit man seinen politischen Charakter bezeich-net, durchaus würdig. Er bekleidete 1807, wo das Ministerium des Innern in dmHänden seines Vaters war, neben dem Marquis von Lansdown die Würde einesLords der Schatzkammer. Im Parlamente, wo er lange Zeit für das Haupt derWhigs galt, zeigt er keine glänzenden Rednergaben; aber seine Bemerkungen fesselndurch ihr überwiegendes Gewicht gesunder Vernunft, reifer Umsicht und eines rich-tigen Taktes, und er legt mit ernstem, gehaltvollem Tone seine Ansichten dar, welchestets das regste Interesse an der Wohlfahrt des Landes beurkunden. Die plötzlicheStille, welche in dem Hause herrscht, sobald er zu reden anfängt, beweist, wie vielGewicht man auf seine Meinung legt. Seine kurze Erklärung, daß er auf Wel-lingtons Ministerium kein Vertrauen setzen könne, trug nicht wenig zu dessenSturze bei. Bei der Reformfrage waren Lord Althorp, Sir I. Graham und LockBrougham die einzigen Mitglieder des Cabinets, welche eine vollständige Reformwollten und sich den Modifikationen ihrer Collegen, wodurch die Aristokratie derKammern im Besitze der Gewalt bleiben sollte, widersetzten. (5)
* Amerika, die neue, von Cristoforo Colombo 1492 zuerst betretene Weltauf der westlichen Hemisphäre unsers Erdballs, besteht aus zwei durch die Land-enge von Panama aneinandergeketteten Erdkörpern, die je nach ihrer Richtunggegen die Pole hin Nord- oder Südamerika genannt werden. Da, wo je-
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