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Adrianopel (Einnahme und Friede von)
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Doch im Drange der steigenden Gefahr ließ auch der Großherr selbst den Gesandtenvon Royer schriftlich noch insbesondere auffodern, die gewünschte Sendung in dasrussische Hauptquartier zu übernehmen, und nun glaubte derselbe endlich um somehr nachgeben zu müssen, als auch die beiden Botschafter ihre Bitten mit denender Pforte wiederholt vereinigten. Er schiffte sich daher am 9. nach Rodosto ein,das noch im Besitze der Türken war, und kam am 11. Abends in Adrianopel an.Der russische Oberbefehlshaber empfing ihn mit Zuvorkommenheit. In der Am !versieht, daß die türkischen Bevollmächtigten nunmehr den Frieden abschließen wür-den, ließ er nochmals das Heer (s. oben) seine Bewegungen einstellen. Nachdemhierauf der Gesandte v. Noyer den türkischen Bevollmächtigten die Nothwendigkell ^vorgestellt, dem Gebote ihres Herrn gemäß, sich in den Willen des Kaisers zu fü-gen, entsagten diese zuletzt ihrer Weigerung, und am 14. Sept. wurde der Friedezwischen Nußland und der Pforte unterzeichnet. *) So bewährtePreußen, ohne als Vermittler aufzutreten, seinen moralisch-diplomatischen Einflußauf eine seltene und denkwürdige Weise. Die Bedingungen dieses, auf die Basisdes akjermaner Vertrags gegründeten Friedens umfaßten sammtliche, seit 1812im Orient verhandelte Fragen. Rußlano sorgte durch dieselben für das Schicksalder Fürstenthümer Moldau und Walachei, die oft von den Launen eines Paschaabhingen, und sicherte seinen Glaubensgenossen, den Serbiern, eine unabhängigereLage; es begründete das politische Dasein Griechenlands, dieser Wiege der euro-päischen Aufklärung; es eröffnete allen Nationen die freie Schifffahrt zwischen demBosporus und den Dardanellen; es setzte durch Quarantaineanstalten an denGrenzen der europäischen Türkei der größten aller Plagen ein Ziel. Für sich selbstaber erlangte es unermeßliche Handels-, militärische und politische Vortheile.
Die 16 Art. des Friedenstractats (s. denselben vollständig in der „Allg. Ztg.",1829, Beil. Nr. 103; im „Polit. Iourn.", Oct. 1829, und die Scparatartik.lin der „Allg. Ztg.", 1829, S. 1187, und im Novemberstück des „Polit. Iourn.")enthalten nämlich im Wesentlichen Folgendes: Rußland gab an die Pforte zurück:die Fürstenthümer Moldau und Walachei nebst allen Plätzen und Districten, welchein Bulgarien und Rumclien von den Russen erobert worden waren; der Prutysollte fortan bis zu seinem Ausflusse in die Donau, und dieser Strom bis an dieSt.-Georgsmündung die Grenze beider Reiche bilden, sodaß alle von den Armendieses Flusses gebildeten Inseln im Besitze Rußlands verbleiben. Das rechte Do-nauufer blieb im Besitze der Pforte, jedoch sollten sowol russische als türkische Han-delsfahrzeuge die ganze Donau frei beschissen; auch sollte das rechte Ufer zwei Stun-den weit vom Flusse entfernt unbewohnt bleiben. In Asien ward zwischen den rus-sischen und türkischen Provinzen eine genau bezeichnete Grenzlinie gezogen, auf de-ren Südseite Alles der Pforte, auf deren Nord-, Ost- und Westseite aberAlles Nuß-land verblieb. In Folge dessen erhielt die Pforte einen Theil des Paschaliks Akhal-zik, nebst den ganzen Paschaliks von Kars, Bajazet und Erzerum zurück. Nußlandbehielt die Festungen Anapa, Poti, Akhalzik, Azchour und Akhalkalaki. Fernersollte der Tractat von Akjerman rücksichtlich der sechs von Serbien abgerisseneu,diesem Lande zurückzugebenden Districte genau von der Pforte und sofort erfüll:werden. Die Handelsfreiheit der Russen insbesondere ward durch den 7. Art. imganzen Umfange des türkischen Reichs, wie auch die freie Schifffahrt vom mittel-ländischen ins schwarze, und vom schwarzen ins mittelländische für russ. Handels-fahrzeuge festgestellt, und zugleich der freie Schissfahrtszug durch die Dardanellen
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') Die RaLffwalion des Frndcnsinstrumenes erfolgte in Konstantinopcl, wegen dernach oriental schein Gebrauche dabei unerläßlichen kalligraphischen Verzierungen, erstam 26. Sept. Znich wurde dadurch Zeit gewonnen, die erste Ratenzahlung von dwfür dre Encschädlgung des russischen Han'oZs bchimmtm SmuistS (f. unten) weilethchguszuschicben,