2 Abernethy Ablösung der Grundeigenthumöbelastungen
Abernethy (Johu), erster Chirurg an dem londoner Bartholomäus,Hospitale, ward 1763 oder 1764 geboren. Der Geburtsort dieses großen Arztesist nicht mit Gewißheit auszumitteln, da Schottland und Irland, welche beideeinen Ort mit dem Namen Abernethy haben, sich die Ehre streitig machen. A. er-hielt seine früheste Erziehung in London; sein Talent für die Medicin war so emi-nent, daß er gleich nach Vollendung der Schulstudien bei dem Oberchirurg des Bar-tholomaushospitals, Charles Blick, in die Lehre gegeben ward. Er wurde spaterder Schüler und Freund John Hunter's, wodurch es ihm gelang, als Director derAnatomie und Chirurgie bei dem genannten Hospitale angestellt zu werden. NachBlick's Tode erhielt A. die Oberwundarztstelle an dem Bartholomaushospitale, derer mit dem größten Ruhme bis zu seinem Tode (1830) vorgestanden hat. A. zeich-nete sich in der Praxis durch Originalität des Betragens und durch großen Scharf-sinn aus; auf die Theorie der Arzneikunde hat er durch mehre wissenschaftlicheLeistungen Einfluß gehabt, von denen als die gelungenste sein Werk über die Ge-schwülste : observMions, oontainmA u clsssilicatioii ol tuinciurs" (vonMeckel ins Deutsche übersetzt) zu nennen ist. Es wird in der Geschichte dieserKrankheiten stets eine Epoche bilden. (2)
Ablösung der Grundeigenthumsbelastungen. Die Befreiungder mittlem und kleinen Grundeigenthümer von den Lasten und Beschränkungen,welche zu Gunsten eines Grund- u. Zinsherrn auf ihren Grundstücken liegen, ist eineder großen Tendenzen unsers Zeitalters, und ebenso sehr durch die Foderungen derstrengen Gerechtigkeit als durch die Staatsweisheit, ja die Notwendigkeit geboten.Macht und Wohlstand eines Staats beruhen vorzüglich auf dem Dasein eines zahl-reichen Standes freier Landwirthe, welche wohlhabend genug sind, um nicht durchArmuth von aller geistigen Bildung ausgeschlossen zu werden und nicht alles Selbst-gefühl zu verlieren. Von Sklaven ist keine lebendige Theilnahme an den öffentlichenAngelegenheiten, keine Liebe des Vaterlandes zu erwarten, und ebenso wenig vonMenschen, welche sich im Staate, ungeachtet ihrer persönlichen Freiheit, doch immernur als Werkzeuge für fremde Zwecke, als Arbeiter für Andere betrachten müssen.Es ist nicht zu leugnen, daß der Arme in dem civilisirtesten Theile von Europa inmancher Hinsicht sich in einer üblem Lage befindet als der ehemalige Sklave, obgleichselbst dies keineswegs als Rechtfcrtigungsgrund der Sklaverei gebraucht werdenkann. Unsere Staaten haben daher in dieser Beziehung für zweierlei zu sorgen: 1)dafür, daß nicht das Grundeigenthum in zu wenigen Händen zusammengezogen,oder wenn dies schon der Fall war, daß es wieder mehr unter die Masse desVolkes vertheilt werde, und nicht der bei weitem größte Theil (wie in England -^A?)davon ganz ausgeschlossen bleibe; 2) daß auch der kleine Grundeigenthümer wirklichHerr seines Bodens sei und sich nicht blos als Arbeiter für fremde Zwecke betrachtenmüsse. Auf dem ersten dieser beiden Zwecke beruhet die Gesetzgebung über Theilbar-keit und Veräußerlichkeit des Grundeigenthums, die Notwendigkeit einer Geneh-migung des Staats zu Errichtung von Fideicommissen, Majoraten, Lehen, Primo-genituren, und das Recht des Staats, die schon errichteten wiederaufzuheben; fernerdie Untersagung der Erwerbungen für die sogenannte todte Hand: Corporationen,welche nicht wieder veräußern, wie die Kirche. Es hängen damit aber auch zusam-men die Gesetze über die Zersplitterung der Güter und über die Frage, in wie kleineTheile man das Grundeigcnthum zerfallen lassen will, sowie über die Mittel, welchegewahrt werden sollen, um theils wieder zweckmäßig geschlossene Höfe zu grün-den, wo sich dieselben aufgelöst haben, theils aber auch um die Zertheilung allzu gro-ßer Güter zu erleichtern, und endlich zwischen den geschlossenen Gütern eine verhält-nismäßige Anzahl kleiner Besitzungen (Hauser und einzelner Grundstücke) zu er-halten, auf welchen diejenigen Hülfsarbeiter leben können, welche den geschlossenenGüter,: nur zu manchen Zeiten nöthig sind. Unter diesen Mitteln ist auch das Nä-