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gerichtet, auf welchen die Namen derjenigen, soauf dem Bette der Ehre sterben, und sich durch einetapfere Handlung der Belohnung des eisernen Kreu-zes würdig machten — aufgeschrieben sind. Nüclist-dem soll auch jedes Kirchspiel Tafeln aufrichten,uml die Namen derjenigen, so zu jenem Kirchspielgehörten und für König und Vaterland starben, hier-auf verzeichnen.
Ein Königlicher Befehl vom 12. März 1814 be-stimmt, dass wenn ein Inhaber des eisernen Kreuzesmit Tode abgeht, das Kreuz auf einen anderen, deran dem Feldzuge Thcil genommen und sich durchVerdienste Anspruch darauf erworben, vererbt wer-den soll.
Ehrenzeichen und Auszeichnungen.
Militair - Verdienst - Medaillen,gestiftet den 14. Juni 1793.
König Friedrich Wilhelm II. bewilligte denMilitairs, welche im Feldzuge 1/93 sich um dasVaterland verdient gemacht hatten, eine goldeneMedaille für die Unteroffiziere, und ebenfalls einesilberne für die Gemeinen, an einem schwarzenBande im Knoplloche des Kleides zu tragen. DieseMedaillen haben auf der einen Seite die Namens-chifter des Königs, mit der Krone und Jahreszahl1793, und auf der andern Seite in einem Lorbeer-kranze die Inschrift: Verdienst um den Staat.(Fig. 33. 34.)