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Goldene und silberne M i 1 i t a ir - Ver-dienst - Me dail le, gestiftet den 30. Sep-tember J80G, und Militair - EhrenzeichenIter Klasse, gestiftet den 30. September 1814.
König Friedrich Wilhelm III. stiftete am30. September 1800 eine goldene Medaille als einMilitair-Ehrenzeichen zweiter Klasse, um diejenigenSoldaten, welche sich durch besondere Tapferkeithervorthnn würden, zu belohnen. Man konnte nurzum Ilesitz der goldenen Medaille kommen, wennman vorher die silberne gehabt hatte. VermögeKabinetsordre vom '44. März 1807 geruhten Se. Ma-jestät weiters lestzusetzen, dass derjenige, welchereinen General gefangen nimmt, eine Kanone erobert,oder eine Fahne erbeutet, ohne Rücksicht ob erschon die silberne Medaille besitzt oder nicht, diegoldene Verdienst - Medaille und die damit verbun-dene Zulage, derjenige aber, welcher einen andernOffizier geringem Grades zum Gefangenen macht,die silberne Medaille erhalten soll. Diese Medaillenhaben auf der einen Seite die Namenschifter desKönigs mit der Krone tFig. 39.), und auf der andernSeite in einem Lorbeerkranz die Inschrift: Verdienstum den Staat (Fig. 38.).
Durch Königliche Verordnung vom 30. Septem-ber 1814 hat die Verleihung der goldnen Medailleaufgehört, und ist statt dieser Medaille ein silber-nes Kreuz in Form des rothen Adler-Ordens vier-ter Klasse, in welchem Miltclschilde sich die Prä-gung der Medaille befindet, unter der Benennung:Militair - Ehrenzeichen erster Klasse (Fig. 37.), be-stimmt worden. Diese Ehrenzeichen werden imKnoplloche an einem schwarzen Bande mit weissorEinfassung getragen.
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