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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
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Art. 14.

Da die Geltendmachung der neuen Praxis nach der hier niedergelegten versöhnenden Aus-legung und Anwendung des päpstlichen Breve, als wodurch allein der Widerspruch der kanonischenVorschriften mit den Landesgesetzcn gehoben werden kann, kaum möglich sehn würde, wenn dieGesinnung der katholischen Einwohner der westlichen Provinzen sich dagegen erklärte, und da inden Gemiithern derselben die Gefahr der Ehescheidung der Hauptgrund ihrer Besorgnisse undihrer Abneigung gegen eheliche Verbindungen mit den Evangelischen ist, so würde eine Berücksichtigungder ungünstigen und harten Lage, worin sich der katholische Theil, dem evangelischen gegenüber indieser Beziehung befindet (indem er, oft aus geringfügigen Ursachen, durch eine Scheidung sei-nes Ehegatten beraubt wird, selbst aber für die Lebenszeit desselben gebunden bleibt), bei der dem Ver-nehmen nach bevorstehenden Revision der Ehescheidungs-Gesetzgebung ebenso billig seyn, als siefür die sichere Begründung der neuen Praxis sehr dringend wünschenswerth erscheint.

Art. 15.

Das vorstehende Ergcbniß der Berathungen der Unterzeichneten wird unverzüglich SeinerMajestät dem Könige mit dein allerunterthänigsten Antrage zu Allerhöchster Genehmigung und wei-terer Veranlassung vorgelegt werden. Demgemäß ist die vorstehende Uebercinkunft unter dem heuti-gen Datum abgeschlossen und eigenhändig unterzeichnet worden.

Berlin den Igten Junius 1834.

(gez.) Ferd. Spiegel Graf zum Desenberg, Der Köuigl. Geh. -LegationsrathErzbischof von Köln. und Minister-Resident beim

päpstlichen Hofe

(gez.) Bunsen,

unter Vorbehalt Allerhöchster Genehmigung.

Gleichlautend mit dem Original.

(gez.) Bunsen.

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Nachdem mir von dem Hochwürdigsten Erzbischof von Köln, Herrn Grafen Spiegelzum Desenberg und Canstein, die vorstehende Einigung mit dem Königlichen Legations-Racheund Minister-Residenten am päpstlichen Hofe, Herrn Bunsen, über die Angelegenheit der gemischtenEhen vom Igten Juni d. I. sammt allen darauf sprechenden Verhandlungen vorgelegt und klar aus-einandergesetzt worden ist, und ich dieselbe in reifliche Erwägung gezogen, insbesondere das aposto-lische Antwortschreiben vom 25sien März 1830. ernstlich geprüft habe; so trete ich dieser Einigungin allen Punkten unbeschränkt bei und werde dieselbe zur Ausführung bringen, sobald mir daserwähnte apostolische Schreiben, mit der Landesherrlichen Genehmigung versehen, zugekommen seyn wird.

Also erkläre ich in doppelter Ausfertigung. Paderborn, heute den 5ten Juli 1834.

(gcz.) Fr. Clemens, Bischof von Paderborn, Frh. v. Ledebur.

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Nachdem mir von dem Hochwllrdigsten Herrn Erzbischof von Köln, Grafen Spiegelzum Desenberg und Canstein die vorstehende Einigung mit dem Königlichen Legations-Rathsund Minister-Residenten am päpstlichen Hofe, Herrn Bunsen, über die Angelegenheit der gemischtenEhen vom Igten Juni dieses Jahres sammt allen darauf sprechenden Verhandlungen vorgelegt undklar auseinandergesetzt worden ist, und ich dieselbe in reifliche Erwägung gezogen, insbesondere dasapostolische Antwortschreibe» vom 25sten März 1830 ernstlich geprüft habe; so trete ich dieserEimgung,in allen Punkten unbeschränkt bei, und werde dieselbe zur Ausführung bringen, sobald