«Deutschlands Universitäten bilden eine eben so charakteristische Eigenthümlichkeit des deutschen Volkesund der deutschen Staaten als das rechtlich anerkannte gleiche Nebeneinanderbestehen der beidenBekenntnisse, in welche die Nation kirchlich zerfällt, und die Feststellung von Sitte und Rechtbei den gemischten Ehen, welche damit auf das genaueste zusammenhängt. Es konnte also kaumfehlen, daß bei einem entschiedenen Ankämpfen gegen die rechtlich bestehenden Verhältnisse desStaats zur katholischen Kirche Seitens des Erzbischofs von Köln, auch das Verhältniß der bischöf-lichen Macht zur Universität berührt wurde. Allerdings war auch dieses Verhältniß in Preußen frühdurch die Fürsorge der Regierung und die wissenschaftliche Gesinnung der katholischen Bischöfe undKapitel nach so gerechten Grundsätzen festgestellt und so klar bestimmt, daß es eben so schwer schien,dasselbe nicht zu kennen als es umstürzen zu wollen. Die Statuten der Bonner Universität, deren hier-her gehöriger Abschnitt sich unter den Beilagen (k.) findet, würden genügen, dies urkundlich darzu-legen. Die Grundidee aller jener Anordnungen ist sehr einfach. Der Staat muß, nicht weil erder katholischen Kirche mißtraue und sie befeinde, sondern weil er sie in ihrer Wirksamkeit aner-kannt hat und redlich in ihrem Bestehen schützen will, einen großen Werth darauf legen, daß diefür das Lehramt dieser Kirche bestimmten Jünglinge, ehe sie der ausschließlich kirchlichen Erziehungübergeben werden, eine allgemeine Erziehung empfangen und sich der höheru Bildung der Nationtheilhaftig macheu. Hierin trifft der Zweck der Anordnungen ganz mit den Bedürfnissen und Ansich-ten des Episcopats der katholischen Kirche in Deutschland zusammen, welches weiß, daß einesolche Erziehung und Bildung allein ihre Geistlichen befähigt, auf die Glaubensgenossen und Mit-bürger weise und erfolgreich einzuwirken, und sich den gebührenden Platz in der Gesellschaft und Littera-tur zu sichern. Die höhere nationale Erziehung beginnt mit dem Gymnasium und endigt mit derUniversität. In beiden Stadien steht der bischöfliche Einfluß wachend und bewahrend zur Seite:im Gymnasium, unmittelbar hinsichtlich des Neligions-Unterrichts, mittelbar für den übrigen, wel-chen außerdem katholische Schulräthe leiten und beaufsichtigen; auf der Universität für die gesammtetheologische Ausbildung. Der Staat ernennt die Universitätslehrer, der Erzbischof hat ein Vetogegen diejenigen, welche er dnrch Lehre oder Leben dieses hohen Amtes nicht würdig erachtet. Die-ses Veto gilt vor der Anstellung und nach derselben. So wie der Erzbischof die Professoren ander Staats-Universität nicht ernennt, so kann er sie auch nicht absetzen: aber so wie er gegen ihre Er-nennung eine auf Gründe gestützte Einsprache zu machen das Recht hat, eben so kann er durch eineähnliche Eingabe auf die Einstellung ihrer amtlichen Wirksamkeit oder Absetzung antragen. Seinepositive Gewalt dagegen tritt ein, wenn nach der Universität, wie es allgemeine deutsche Sitteist, die künftigen Priester ins bischöfliche Seminar übergehen. Hier ist das Verhältniß umgekehrt.Der Bischof stellt an und entläßt, die Regierung behält sich nur ihr allgemeines Genehmigungsrechtder Anstellung vor, damit sie in politischer Beziehung ganz berubigt seyn könne. Von der Entlas-sung nimmt sie, außer im Falle einer Beschwerde wegen Mißbrauch der bischöflichen Gewalt,keine Kenntniß.
Dieses Verhältniß muß jedem billig und gerecht erscheinen, der überhaupt nicht alle deutschenZustände vertilgen will. Allerdings ist es nicht so außer Deutschland: allein haben DeutschlandsVölker und Regierungen sich dessen zu schämen? oder Deutschlands katholische Bischöfe sich davorzu fürchten?
Nach ähnlichen Grundsätzen ist übrigens auch der Volks-Unterricht in Deutschland, undnamentlich in Preußen geordnet. Die Volksschulen stehen unter der Leitung und Aufsicht der Geist-lichkeit ihres Bekenntnisses: für die Bildung der Lehrer in ihnen hat der Staat große Anstalten gegrün-det, wobei der Religions-Unterricht, wie bei den Gymnasien, in den Händen der geistlichen Behördeist, deren Prüfung, auch der ganze übrige Unterrichten jenen Seminarien offen liegt.
Um zu den Universitäten zurückzukehren, so war für Bonn noch eine nähere Verständigunghinsichtlich des Convictoriums nöthig. Dies ist eine Anstalt für etwa siebzig katholische Studirende,welche ein gemeinsames Leben führen und dabei, eben wie in ihren Studien, unter besonderer priester-licher Beaufsichtigung stehen. Es sollte damit eine Unterstützung für die Dürftigern gegeben, und
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