klart religiöse Erziehung eines in Glanbenssachen auf das Innere und die Gesinnunggerichteten Volkes, und die Gewöhnung friedlichen und gedeihlichen Nebeneinanderbeste-hens verschiedener Ueberzeugungen und Bekenntnisse. Alle diese beruhigenden und sichern-den Elemente fanden sich aber in der Preußischen Monarchie in einem sehr hohen Gradevereinigt, als im Sommer des Jahres 1836 der genannte Prälat den erzbischöflichcnStuhl von Köln bestieg. Preußens Regierung war die erste gewesen, welche bei derMitbegründung der neuen europaischen Staatenverhaltnisse die Beziehungen der katholi-schen Kirche in der Monarchie mit dem Oberhaupte derselben zu ordnen beschlossen; dieerste, welche diesen Gedanken durch eine Unterhandlung und Vereinbarung ins Werk ge-setzt, die nur von den Gegnern des bestehenden hierarchischen Systems jener Kirche an-gefochten wurde. Die Ausführung dieser Vereinbarung ward von demselben Geiste Kö-niglicher Gerechtigkeit und Freigebigkeit geleitet, und durch ein wohlwollendes Zusammen-wirken der geistlichen und Staatsbehörden allmahlig bewerkstelligt. Die landesherrlichenRechte, wie sie, durch organische, allgemein bekannte Staatsgesetze bestimmt, vor wie nachder Uebereinkunft ausgeübt wurden, sind im Wesentlichen dieselben, welche in den übri-gen deutschen Landen, wie in den andern geordnetsten Staaten Europas bestehen. DieseRechte, weit entfernt, die katholische Kirche des Landes als eine feindselige Macht zu un-terdrücken, sollen vielmehr nur die Ausübung der geistlichen Gewalt, in ihren Berührungs-punkten mit der weltlichen Macht, wie mit den bürgerlichen Verhaltnissen der Einzelnen,zum gemeinsamen Wohl und zur Bewahrung des Friedens in gebührenden Schrankenhalten. Was aber die Ausübung dieser Rechte betrifft, so kann man kühn behaupten,sie werde in keinem Lande von den Staatsbehörden mit höherer Achtung vor der Würdekirchlicher Angelegenheiten und mit größerer Ehrfurcht vor der Heiligkeit religiöser Ueber-zeugung gehandhabt, als in Preußen. Dieser Charakter ist nicht allein durch die Per-sönlichkeit des Monarchen, sondern auch durch die weit verbreitete geistige Bildung derBeamten, wie durch den edlen, frommen und milden Geist begründet, der die katholischenBischöfe Preußens bisher ausgezeichnet hat. Allerdings, traten in diesen Verhältnissenund Beziehungen bisweilen bei einzelnen Punkten Verschiedenheiten der Ansichten, vor-übergehende Reibungen und Mißverständnisse zwischen den geistlichen und Staatsbehör-den hervor, allein dann zeigte sich auch gegenseitiges Vertrauen zu dem guten Willen,
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Darlegung des Verfahrens der preussischen Regierung gegen den Erzbischof von Köln : vom 25sten November 1837
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